Anklage gegen Uli Hoeneß zugelassen

SID
Uli Hoeneß ist seit 2009 Präsident des FC Bayern München
© getty

Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß muss sich in seiner Steueraffäre vor Gericht verantworten. Die Wirtschaftsstrafkammer des Oberlandesgerichts München II hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München II gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung vom 30. Juli 2013 "unverändert" zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess beginnt ab dem 10. März 2014. Zunächst sind vier Verhandlungstage angesetzt. Hoeneß wird Einkommenssteuerhinterziehung vorgeworfen.

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Hoeneß hatte beim Finanzamt Anfang des Jahres Selbstanzeige wegen eines nicht ordnungsgemäß deklarierten Kontos in der Schweiz erstattet.

Diese soll aber nicht vollständig gewesen sein. Der Bayern-Präsident reichte eine zweite Selbstanzeige ein, da ermittelte die Staatsanwaltschaft aber bereits. Es soll um rund drei Millionen Euro gehen.

"Ich bin sehr überrascht, dass unsere Selbstanzeige vom 17. Januar von den Behörden nicht für wirksam erklärt worden ist", sagte Hoeneß in einer erste Stellungnahme gegenüber "Sportbild". "Ich werde mit den Anwälten in den nächsten vier Monaten sehr hart daran arbeiten, dass unsere Argumente das Gericht überzeugen."

Strafmaß von Geldstrafe bis Freihheitsstrafe

Im März hatte die Staatsanwaltschaft das Privathaus sowie Büroräume von Hoeneß untersucht und Haftbefehl erlassen. Dieser wurde gegen Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe außer Kraft gesetzt. Das drohende Strafmaß für Hoeneß hängt von der Schwere der Tat ab.

"Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren - in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren", sagte der Kölner Strafrechtler Jan Heeg "bild.de".

Aufsichtsrat stärkt Hoeneß

Das Oberlandesgericht München II erklärte in einer Pressemitteilung, dass während der Verhandlung des Falls Hoeneß die Vernehmung von vier Zeugen vorgesehen sei.

"Einzelheiten zum Anklagevorwurf können aufgrund der besonderen Geheimhaltungspflichten in Steuerstrafverfahren vor der Verlesung des Anklagesatzes in öffentlicher Sitzung nicht mitgeteilt werden", hieß es weiter.

Der Aufsichtsrat der FC Bayern München AG hat Hoeneß in einer Stellungnahme sein Vertrauen ausgesprochen und ist der Meinung, dass Hoeneß weiterhin als Vorsitzender des Gremiums agieren soll. "Ich habe die Fehler als Privatmann gemacht. Ich glaube nicht, dass meine Arbeit als Präsident des FCB darunter gelitten hat", sagte Hoeneß.

Stellungnahme des Aufsichtsrats der FC Bayern München AG:

Der Aufsichtsrat der FC Bayern München AG ist einvernehmlich der Meinung, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben soll.

Der Aufsichtsrat hat zur Vorbereitung seiner Entscheidung ein Rechtsgutachten über die Pflichtenlage des Aufsichtsrats im Steuerfall Uli Hoeneß eingeholt. Das Gutachten des Gesellschaftsrechtlers Professor Gerd Krieger (Kanzlei Hengeler Mueller, Düsseldorf) und des Strafrechtsexperten Dr. Sven Thomas (Kanzlei TDWE Düsseldorf) kommt zu dem Ergebnis, dass es im Rahmen des den Mitgliedern des Aufsichtsrats zustehenden Ermessens liegt, Herrn Hoeneß keinen Amtsverzicht nahezulegen, sondern ihm das Vertrauen für die Fortführung seines Amtes auszusprechen.

Professor Krieger und Dr. Thomas führen aus, dass die Aufsichtsratsmitglieder der FC Bayern München AG bei ihrer Entscheidung ausschließlich den Interessen dieser Gesellschaft verpflichtet sind und ihr Handeln danach zu bestimmen haben, wie sie dem Wohl der FC Bayern München AG am besten dienen. Die für den Aufsichtsrat maßgeblichen Gesichtspunkte, dass sich Uli Hoeneß über 30 Jahre lang hervorragende Verdienste um den FC Bayern München erworben habe, dass er für den FC Bayern München eine wichtige Führungspersönlichkeit sei und dass er nach dem Ergebnis zweier vom FC Bayern München in Auftrag gegebener öffentlicher Umfragen von einer überwältigenden Mehrheit der Mitglieder des FC Bayerns München eV unterstützt werde, seien sachgerechte Gesichtspunkte, die ohne Zweifel geeignet seien, die getroffene Entscheidung zu stützen.

Demgegenüber kenne das Gesetz für Mitglieder des Aufsichtsrats kein Amtsverbot wegen einer strafrechtlichen Verurteilung. Vielmehr gebe es hinreichend Beispiele für Fälle, in denen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder selbst börsennotierter Gesellschaften ihr Mandant behalten haben, obwohl ihnen der Vorwurf gemacht wurde, in anderen Lebensbereichen strafrechtliche Pflichten verletzt zu haben.

Auch die Vorstellung, die im Aufsichtsrat der FC Bayern München AG vertretenen Vorstandsmitglieder von deutschen Groß-Unternehmen müssten dafür sorgen, dass die FC Bayern München AG eine "zero tolerance"-Politik gegenüber Herrn Hoeneß verfolge, sei fehlerhaft. Eine solche Verpflichtung gebe es selbst in börsennotierten Aktiengesellschaften nicht, und schon gar nicht gebe es sie im Hinblick auf Pflichtverletzungen im Privatbereich.

Der FC Bayern im Steckbrief