Das Sportgericht des DFB verurteilte den Bundesligisten am Montag wegen zweier Fälle von unsportlichem Verhalten, beide liege bereits Monate zurück. Gegen das Urteil kann der Club noch Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung beantragen.
Im ersten Fall waren am 25. Januar 2013 im Bundesligaspiel bei Borussia Dortmund mehrere Rauchbomben im Nürnberger Zuschauerblock gezündet worden. Außerdem waren die Anhänger des Club beim Spiel bei Eintracht Frankfurt am 9. Februar unangenehm aufgefallen. Es kam zu Attacken auf Ordner und Sachbeschädigungen.
Dass der 1. FC Nürnberg nach dem Spiel in Frankfurt 17 Tatverdächtige identifizieren und namentlich benennen konnte, wirkte sich nach Angaben des DFB nun strafmildernd aus.
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