DFB-Urteil: Eintracht lässt Berufung offen

SID
Die Frankfurter Delegation: Christoph Schickhardt, Axel Hellmann und Heribert Bruchhagen (v.l.n.r.)
© Getty

Trotz der Änderung der Strafe gegen Eintracht Frankfurt durch das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) behält sich der Bundesligist einen weiteren Einspruch offen.

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Der DFB teilte am Montag mit, dass der Teilausschluss der Zuschauer beim ersten Heimspiel in der kommenden Saison gegen Bayer Leverkusen (25. August) sowie die Geldstrafe gegen die Frankfurter bestehen bleiben.

Die zweite Instanz der DFB-Gerichtsbarkeit hatte zuvor das Urteil des Sportgerichts leicht abgemildert. Statt der insgesamt nur 20.000 darf die Eintracht nun 31.500 Tickets verkaufen. 5.000 Plätze bleiben wie zuvor den Gästefans vorbehalten, die Stehplatzbereiche müssen weiterhin leer bleiben.

Im Gegenzug erhöhte das Gericht die Geldstrafe von 50.000 auf 100.000 Euro. Vorsitzender Götz Eilers begründete die Änderung der Strafe mit den Maßnahmen, die der Verein eingeleitet hätte und die für störungsfreie Verhältnisse während des betroffenen Spiels sorgen sollen.

Bruchhagen: "Falsches Signal"

Heribert Bruchhagen, Vorstandsvorsitzender der Eintracht, hatte persönlich an der Verhandlung teilgenommen. In deren Anschluss sagte er: "Wir sind nach wie vor gegen jede Art von Strafe, die einen Zuschauerausschluss beinhaltet." Dabei ginge es der Eintracht nicht um zu erwartende finanzielle Ausfälle. "Wir rechnen dabei nicht in Euro, sondern halten das für das falsche Signal", sagte Bruchhagen weiter. Ob die Neuauflage der Strafe mit einer höheren finanziellen Belastung einhergehe, könne er erst nach der Beratung mit dem Schatzmeister sagen. Diese werde am Dienstag stattfinden.

Dann wolle der Klub auch klären, ob er dem Urteil des DFB-Bundesgerichts zustimmt oder erneut Einspruch einlegen wird. In einer Sitzung des Präsidiums werde man die weitere Vorgehensweise abschließend besprechen, sagte Bruchhagen.

Ein Monat Verhandlung wegen Ausschreitungen

Der Fall beschäftigt die DFB-Gerichtsbarkeit nun seit über einem Monat. Sowohl gegen die Urteile im Einzelrichterverfahren als auch nach der Verhandlung des DFB-Sportgerichts hatte Frankfurt Einspruch eingelegt.

In der Sache geht es um drei Spiele der abgelaufenen Zweitligasaison. Fans der Hessen hatten bei Alemannia Aachen randaliert, beim Karlsruher SC Bierbecher geworfen und im Heimspiel gegen 1860 München bengalische Feuer gezündet. Am vorletzten Spieltag beim 3:0-Sieg gegen die Alemannia hatten Anhänger des Aufsteigers zudem nach Abpfiff und dem damit feststehenden Wiederaufstieg den Platz gestürmt.

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