St. Pauli droht Geisterspiel am Millerntor

SID
Nach den jüngsten Ausschreitungen am Millerntor droht dem FC St. Pauli jetzt ein Geisterspiel
© Getty

Dem FC St. Pauli droht nach dem Bierbecherwurf am vergangenen Freitag zu Hause gegen Schalke 04 ein Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

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Dem FC St. Pauli droht nach der Bierbecherattacke auf Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner im Nordderby am Ostersamstag gegen Werder Bremen das befürchtete Geisterspiel.

Einen entsprechenden Antrag hat der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Donnerstag gestellt. Diesem hat der Bundesliga-17. ausdrücklich nicht zugestimmt, die endgültige Entscheidung fällt das DFB-Sportgericht in einem Einzelrichter-Verfahren am Freitag.

In seinem Antrag begründete der Kontrollausschuss das von ihm vorgeschlagene Strafmaß mit mangelnden Schutz des Assistenten. Zudem, so heißt es weiter, gehe man von einem fortgesetzten unsportlichen Verhalten aus. Bereits vor der Szene, die bei der Partie der Hanseaten gegen den FC Schalke 04 am vergangenen Freitag zum Abbruch führte, seien ein Feuerzeug sowie mehrfach Münzen auf die beiden Unparteiischen an der Linie geworfen worden. St. Pauli akzeptierte das Strafmaß dennoch nicht und glaubt offensichtlich, mit einer Geldstrafe davonzukommen.

St. Pauli will Lösung ohne Geisterspiel finden

Der Klub wünscht sich die Gelegenheit zur ausführlichen Stellungnahme zum Strafantrag und zu einem etwaigen alternativen Strafmaß. "Die Strafe können und wollen wir in dem Umfang nicht tatenlos akzeptieren. Wir werden versuchen mit dem DFB eine Lösung zu finden, die ein Geisterspiel am Millerntor vermeidet", erklärte Pauli-Präsident Stefan Orth.

Sportchef Helmut Schulte ergänzte: "Wir stimmen dem Strafmaß nicht zu, weil es das legitime Recht eines Vereins ist, eine eigene Meinung vorzutragen und um eine geringere Strafe zu bitten. Wir hoffen auf Verständnis für unseren Standpunkt, denn kein Verein kann das Geschehene zu 100 Prozent verhindern."

Schulte räumte aber ein, dass das vom Kontrollausschuss vorgeschlagene Strafmaß sich nur selten ändere. Für die Außenwirkung des Kiez-Klubs sei der Vorfall verheerend gewesen: "Jetzt gibt es eine dicke Delle im Image des Vereins." Trainer Holger Stanislawski sagte: "Es wäre bedauerlich, wenn wir in einem so wichtigen Spiel ohne unsere Zuschauer auskommen müssten."

Dem Werfer droht mehrjähriges Stadionverbot

Die Hamburger haben in ihrer Begründung an den DFB angeregt, eine Strafe auszusprechen, die eine gewissen Präventivwirkung entfalten soll. Diese könnte aus Sicht des Vereins wie folgt aussehen: Verhängung einer angemessenen Geldstrafe, welche einem oder mehreren gemeinnützigen Projekten zukommen sollte, die sich mit naheliegenden Handlungsschwerpunkten beschäftigen, wie Gewaltprävention im Fußballumfeld, allgemeine Entwicklung des Schiedsrichterwesens im DFB oder die Unterstützung von Schiedsrichtern und deren Assistenten, die Opfer gewalttätiger Angriffe geworden sind.

Das Spiel war in der 89. Minute beim Stande von 0:2 abgebrochen worden, weil ein Zuschauer Schiffner mit einem randvollen Hartplastik-Bierbecher im Nacken getroffen hatte. Schon am Dienstag war die Partie mit 2:0 für die Gäste gewertet worden. Bereits am gleichen Tag war der 35-jährige Schiffner aus Konstanz bereits wieder als Assistent des DFB-Schiedsrichters Felix Brych beim Champions-League-Viertelfinale zwischen Real Madrid und Tottenham Hotspur (4:0) im Einsatz.

Der inzwischen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit identifizierte Werfer wird sich mit Schadenersatzforderungen seitens der Hamburger auseinandersetzen müssen, zudem droht ihm ein mehrjähriges Stadionverbot.

Rauball will lebenslanges Stadionverbot

Liga-Boss Reinhard Rauball plädierte bereits zu Wochenbeginn für eine noch drastischere Bestrafung des Täters. "In diesem Fall sollte man ein Exempel statuieren und ein lebenslanges Stadionverbot gegen den Täter aussprechen", erklärte der Präsident des Bundesliga-Tabellenführers Borussia Dortmund.

Die rechtliche Grundlage für Regressansprüche an den mutmaßlichen Täter sind jedenfalls gegeben. "Der Verein ist in der Lage, jeden Schaden an den Verursacher weiterzugeben", sagte der renommierte Sportrechtler Christoph Schickhardt zu Fussball.de.

"Mit dem Kauf eines Tickets schließt der Käufer auch einen Vertrag ab, der Pflichten beinhaltet. Dazu gehört zum Beispiel auch, sich anständig zu verhalten. Wenn der Käufer diese Pflichten verletzt, kann er auf Schadenersatz verurteilt werden. Die Ersatzansprüche sind dabei unbegrenzt."

Den Einwand, der Verein müsse für die Sicherheit der Akteure sorgen, lässt Schickhardt nicht gelten: "Sonst könnte man ja auch sagen, dass eine Bank für die Sicherheit ihrer Bank zu sorgen hat und sich deshalb ein Bankräuber nicht strafbar machen kann."

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