Magath erklärt: Anspruch auf Abfindung bleibt

SID
Felix Magaths Anspruch auf eine Abfindung bleibt von seiner Kündigung unberührt
© Getty

Felix Magath hat mit seiner Kündigung bei Schalke 04 nicht auf seinen Anspruch auf Abfindung verzichtet. Das stellte der 57-Jährige im Gespräch mit dem Fachmagazin "Kicker" klar.

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Felix Magath hat mit seiner Kündigung beim Fußball-Bundesligisten Schalke 04 nicht auf seinen Anspruch auf Abfindung verzichtet. Das stellte der 57-Jährige im Gespräch mit dem Fachmagazin "Kicker" klar.

"Mein Vertrag beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht, das ich unter diesen Umständen nutzen konnte", sagte Magath. Der Abfindungsanspruch bleibe unberührt.

Magath: "Habe mir nichts zuschulden kommen lassen"

Beim Verein, der seinerseits Magath gekündigt hatte, sieht man dies offensichtlich anders. "Unsere Erklärung, dass es sehr gute Gründe für unsere Kündigung gibt, ist mit Bedacht gewählt. Durch das Verhalten von Felix Magath fühlen wir uns bestätigt und stellen fest, dass er keine Ansprüche mehr gegen Schalke 04 hat", sagte der Aufsichtsratschef Clemens Tönnies.

Magath konterte, er sei "von einem Schuldeingeständnis ganz weit entfernt. Ich habe mir nämlich nichts zuschulden kommen lassen."

Der Vertrag des Trainers, Managers und Vorstandsmitglieds war ursprünglich bis 2013 datiert. Magaths Gehalt bis zum Vertragsende würde geschätzt zwölf Millionen Euro betragen. Nach SID-Informationen hat Magath ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass er als Vorstand abberufen wird. Dann hätte er Anspruch auf große Teile seines ausstehenden Gehalts.

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