Schwarzhandel nicht grundsätzlich verboten

SID
Der Schwarzhandel mit Eintrittskarten ist nicht grundsätzlich verboten
© Getty

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Schwarzhandel mit Tickets über Zeitungsannoncen oder im Internet nicht grundsätzlich verboten.

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Herber Schlag für den deutschen Fußball: Der Schwarzhandel mit Eintrittskarten ist, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vereine oder des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zum Trotz, nicht grundsätzlich verboten.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Demnach dürfen professionelle Kartenhändler Tickets von Privatpersonen erwerben und dann über Zeitungsanzeigen oder Internetportale überteuert weiterverkaufen.

Untersagt ist es solchen Händlern allerdings, selbst im großen Stil Karten beim Veranstalter zu kaufen, mit der Absicht, diese gewinnbringend weiter zu veräußern. Der BGH spricht hier von "Schleich-Erwerbung". Damit würde das Vertriebskonzept der Vereine unterlaufen.

Verkaufsregeln dürfen nicht ausgehebelt werden

DFB-Mediendirektor Harald Stenger machte sich bei seinen Hausjuristen kundig.

"Die Materie ist kompliziert, doch sollte es im Rahmen des geltenden Rechts möglich sein, dem Erwerber von Schwarzmarkt-Tickets den Zugang zum Stadion zu verwehren. Er muss sich an die Verkaufsregeln binden lassen, die der Veranstalter im Hinblick auf seine Verantwortung für die störungsfreie Abwicklung des Events für erforderlich und richtig hält. Diese dürfen nicht auf dem Wege von Weiterverkäufen ausgehebelt werden."

Nur so lasse sich die Ticket-Politik, die sozial verträgliche Preise und Sicherheit im Stadion gewährleisten solle, weiterhin durchsetzen. Weiter verweist Stenger darauf, dass auch das Einschalten von Strohmännern verboten ist.

Schalke 04 hat schlechte Erfahrungen gemacht. Der Verein ließ Karten, die im Internet angeboten worden waren, sperren. Das Landgericht Essen verbot den Knappen diese Praxis; der Klub legte Berufung ein und wird dabei von der Deutschen Fußball Liga (DFL) unterstützt. Wegen des schwebenden Verfahrens wollte sich bei der DFL niemand zu der Problematik äußern.

Preise nach sozialer Verantwortung

Für Länderspiele werden maximal vier Karten an eine Person abgegeben, um Missbrauch vorzubeugen. Wenn dann dennoch Tickets auftauchen, die dreifach überteuert sind und Beschwerdebriefe beim DFB eintreffen, ärgert das die Mitarbeiter im Hermann-Neuberger-Haus natürlich heftig.

Stenger betont: "Wir orientieren unsere Preise nicht am Markt, sondern an unserer besonderen sozialen Verantwortung."

Inzwischen soll es schon, um dem heiklen Thema auszuweichen, den Trick geben, eine Bratpfanne teuer anzubieten und das Ticket dazu zu verschenken. Der DFB überdenkt jetzt seine Geschäftsbedingungen, um auch diesen Schlaubergern das Handwerk zu legen.

Stenger: "Wir wollen verhindern, dass sich Dritte auf Kosten der fußballbegeisterten Allgemeinheit bereichern, nicht, dass ich ohne gewerbliche Absicht meine Eintrittskarte beispielsweise an meinen Vetter gebe. Das soll immer möglich sein. So wurde es bereits im Rahmen der WM 2006 gehandhabt und wird es auch zur Frauen-WM 2011 praktiziert werden."

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