Klinsmann gegen "taz" - die Zweite

SID
Jürgen Klinsmann ist seit dem 27. April kein Bayern-Coach mehr
© Getty

Der Rechtsstreit zwischen Jürgen Klinsmann und der "taz" geht in die nächste Runde. Das OLG München hat zu entscheiden, ob Klinsmann in seiner Würde verletzt wurde.

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Der Rechtsstreit zwischen Bayern Münchens Ex-Trainer Jürgen Klinsmann und der Berliner Tageszeitung "taz" geht in die nächste Runde. Nachdem der 44-Jährige im April mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht München I gescheitert war, gehen die Akten nun an das Oberlandesgericht München.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts hatten Klinsmanns Anwälte Beschwerde mit erweiterter Argumentation eingelegt: Klinsmann sehe auch seine Würde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes verletzt, ebenso wie sein Persönlichkeitsrecht und sein Recht am eigenen Bild. Der Antragsteller Klinsmann sei selbst gläubiger Christ und müsse deshalb eine solche Fotomontage nicht hinnehmen.

Klinsmann in seiner Würde verletzt?

Das Landgericht konnte nun in einem erneuten Beschluss auch die erweiterte Argumentation nicht teilen. Es würde in der "taz"-Satire primär die berufliche Situation Klinsmanns dargestellt, die Person selbst nicht erniedrigt oder in ihrer Intimsphäre entblößt. Die Würde Klinsmanns sei nicht angetastet.

Klinsmann wollte dem Blatt die weitere Veröffentlichung des Ostertitels vom 11. April untersagen. Klinsmann war in einer Foto-Montage als gekreuzigter Christus dargestellt worden mit der Schlagzeile "Always look on the bright side of life" aus dem Satire-Film "Das Leben des Brian".

Klinsmann scheitert mit Antrag gegen "taz"