Zu dieser Summe verurteilte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss die Lausitzer am Dienstag.
Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Beim Auswärtsspiel bei 1899 Hoffenheim am 31. Januar waren Feuerwerkskörper im Cottbuser Fanblock gezündet worden.
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Heidrich vom DFB abgemahnt
Am 7. März im Heimspiel gegen Hertha BSC Berlin waren in den Zuschauerbereichen beider Klubs ebenfalls Knallkörper und Rauchbomben abgebrannt und das Spiel deshalb kurzfristig unterbrochen worden. Außerdem wurde gegen den 1. FC Köln (21. März) ein lauter Knallkörper im Kölner Fanblock gezündet.
Der DFB bestätigte zudem, Energie-Manager Steffen Heidrich eine Abmahnung erteilt zu haben. Heidrich hatte nach der 2: 3-Niederlage der Cottbuser beim VfL Bochum Ende Februar öffentlich massiv Schiedsrichter-Entscheidungen kritisiert.
Ein Ermittlungsverfahren gegen den Manager war aber eingestellt worden.