Keine Strafe für Ibertsberger und Janker

SID
Christoph Janker und Andreas Ibertsberger (vorne) müssen nicht weiter bangen
© Getty

Freispruch für die vermeintlichen Sünder Andreas Ibertsberger und Christoph Janker, Anklage gegen Bundesligist 1899 Hoffenheim und seinen Dopingbeauftragten Peter Geigle: Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat entschieden, das Verfahren gegen die beiden Profis aus Mangel an Beweisen einzustellen und sieht stattdessen die Offiziellen des Bundesliga-Aufsteigers in der Verantwortung für das um zehn Minuten verspätete Erscheinen der Spieler zur Dopingprobe nach dem Punktspiel am 7. Februar bei Borussia Mönchengladbach (1:1).

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"Wir haben den Sachverhalt akribisch untersucht und transparent aufgedeckt. Das steht für unsere Glaubwürdigkeit. Es ist wichtig, dass Dopingvergehen nicht bagatellisiert werden", sagte DFB-Präsident Theo Zwanziger nach der Bekanntgabe der Entscheidung.

Der Tatbestand der Weigerung bzw. des Versäumnisses einer Dopingkontrolle nach Aufforderung könne den Spielern nicht nachgewiesen werden, heißt es in der Begründung des DFB-Gremiums.

Denn nach den bisherigen Ermittlungen hätten die beiden Spieler nicht schuldhaft gegen die Rechts- und Verfahrensordnung sowie die Anti-Doping-Richtlinien des DFB in Verbindung mit denen des FIFA-Anti-Doping-Reglements verstoßen.

"Keine Dopingprobe, sondern eine Alibi-Veranstaltung"

"Das war keine ordnungsgemäße Dopingprobe, sondern eher eine Alibi-Veranstaltung. So etwas können wir nicht dulden. Wir haben darauf unsere Lehren und Konsequenzen gezogen", meinte der Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission des DFB, Rainer Koch, und ergänzte: "Ich denke, dass dieser Fall für alle Beteiligten eine pädagogische Wirkung haben wird."

Sollten sich nach der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht aber neue, bislang nicht bekannte Schuldvorwürfe gegen Ibertsberger und Janker ergeben, wird der DFB-Kontrollausschuss umgehend das Verfahren gegen die beiden Spieler wieder aufnehmen.

Zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts hatte die Anti-Doping-Kommission am 17. Februar den Vorgang an den Kontrollausschuss abgegeben.

Pflichtverstoß von Hoffenheimer Seite

Der Anti-Doping-Kommission war zuvor vom DFB-Doping-Kontrollarzt, der mit der Durchführung der angeordneten Kontrolle bei dem Spiel in Mönchengladbach beauftragt war, mitgeteilt worden, dass die ausgelosten Hoffenheimer Spieler verspätet im Doping-Kontrollraum nach Teilnahme an einer Mannschaftssitzung erschienen seien.

Die Anti-Doping-Kommission stellte übereinstimmend fest, dass die beiden Profis entgegen der eindeutigen Bestimmungen der Anti-Doping-Richtlinien nach Spielende unbeobachtet in ihre Umkleidekabine gelangten und sich dort einige Minuten ohne Aufsicht aufhalten konnten.

Ursächlich für diesen Kontrollmangel sei ein schwerer Pflichtenverstoß des Vereins 1899 Hoffenheim und seines Dopingbeauftragten Geigle, die die beiden Spieler pflichtwidrig nicht über die Kontrolle informierte und nicht in den Kontrollraum geführt habe.

Doping-Kontrollarzt suspendiert

Darüber hinaus lastet die DFB-Anti-Doping-Kommission dem anwesenden DFB-Doping-Kontrollarzt Dr. Rainer Klischies eine schwere Pflichtverletzung an, weil er es versäumt hatte, die Akteure unmittelbar nach Spielende über ihre Auslosung zur Dopingkontrolle zu informieren und deren Weg vom Spielfeld in den Kontrollraum zu überwachen.

Als Konsequenz aus den Geschehnissen in Mönchengladbach hat die Anti-Doping-Kommission die sofortige Einführung eines Chaperon-Systems beschlossen, bei dem neutrale Hilfspersonen die Doping-Kontrollärzte bei Wettkampfkontrollen wie unter anderem beim Radsport unterstützen.

Die Chaperons begleiten die Sportler von der Wettkampfstätte auf direktem Weg zur Dopingkontrolle.

Voraussichtliche Aufstellung: 1899 Hoffenheim - Werder Bremen