S04 klagt, HSV beordert Kompany zurück

SID
Vincent Kompany, Olympische Spiele, Belgien, Rote Karte, Bundesliga, Hamburger SV
© Getty

München - Olympiastreit und kein Ende: Schalke 04 hat wegen Rafinha bei der FIFA Klage gegen den brasilianischen Verband (CBF) eingereicht, und der Hamburger SV hat Vincent Kompany aus Peking zurückbeordert.

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Kompany, der nach seiner Gelb-Roten Karte im olympischen Fußball-Turnier gegen Brasilien (0:1) in der Partie gegen China (2:0) pausieren musste und somit nur zu einem Einsatz kam, soll bereits von diesem Dienstag an wieder mit dem HSV trainieren. Jol möchte ihn als Alternative für das Bundesliga-Auftaktspiel beim FC Bayern München am Freitag haben.

Nach einer Abmachung mit dem belgischen Verband und Kompany darf der HSV ihn nach zwei Partien in China zurückbeordern. Kompany möchte jedoch noch die Vorrundenpartie in der Gruppe C gegen Neuseeland am 13. August mit dem Team bestreiten und ist bereits mit zum Spielort Shenyang gereist.

Schalke mit Unterlassungsklage gegen Brasilien

"Es gab eine klare Abmachung. Wenn die nicht eingehalten wird, behalten wir uns juristische Schritte vor", sagte HSV-Pressesprecher Jörn Wolf am Montag. Falls Kompany erst nach dem Neusseland-Spiel abreisen würde, käme eine Berücksichtigung für das Bayern-Spiel nicht mehr in Betracht.

Schalke hat im Fall Rafinha bereits juristische Schritte eingeleitet. "Es handelt sich um eine Unterlassungsklage, durch die die Brasilianer verpflichtet werden sollen, Rafinha nicht mehr bei Olympia einzusetzen", erklärte Schalkes Manager Andreas Müller zum eingereichten Schriftstück.

"Wir haben eigentlich gehofft, dass wir diese unselige Geschichte ohne weitere Klagen zu Ende bringen können. Leider gibt uns die CBF durch ihr Verhalten keine andere Möglichkeit."

Bis zum Montagmorgen hatte Schalke noch keine Reaktion der Brasilianer auf ihre verschiedenen Schreiben erhalten.

"Wir stehen wie eine Eins"

Sollte es von der FIFA keine zeitnahe Reaktion geben, geht die juristische Auseinandersetzung weiter. "Dann gehen wir wieder vor den internationalen Sportgerichtshof CAS. Wir stehen in dieser Sache wie eine Eins. So kann man nicht mit uns umgehen", betonte Müller, der sich zudem "Schadensersatzforderungen gegen sämtliche Beteiligten" ausdrücklich vorbehält.

Die Möglichkeit der Schadensersatzforderung hat der Revierklub, seit er gemeinsam mit Werder Bremen und dem FC Barcelona vor dem CAS gegen die FIFA im Streit um die Olympia-Abstellungspflicht geklagt hat, in der vergangenen Woche gewonnen.

Der CAS hatte entschieden, dass diese Abstellungspflicht von Spielern unter 23 Jahren für die Vereine nicht bestehe, da sie in den FIFA-Statuten nicht verankert sei.

Rafinha schon im Viertelfinale

Auch ein Gewohnheitsrecht lasse sich nicht ableiten, zumal das olympische Turnier kein Bestandteil des internationalen Turnierkalenders sei.

Somit ist Rafinha weiterhin ohne Erlaubnis der Königsblauen in Peking und wird ebenfalls ohne Erlaubnis beim olympischen Fußballturnier eingesetzt.

Am Sonntag bestritt der Abwehrspieler beim 5:0 über Neuseeland sein zweites Spiel und steht mit der Selecao im Viertelfinale. Schalke hatte der CBF einen Vertrag angeboten, durch den wichtige Punkte wie die Versicherung Rafinhas geregelt werden sollten.

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