Die Anklage lautete in beiden Fällen auf "Verwenden von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation". Sie hatten den "Hitlergruß" gezeigt.
Ein 28-jähriger arbeitsloser Besucher aus Neubrandenburg wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 250 Euro verurteilt. Der zweite, aus Vetschau im Spreewald stammende 23-jährige Angeklagte muss insgesamt 900 Euro bezahlen. Er war stark alkoholisiert.