Frankfurt/Main - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg wegen zweier Fälle von "unsportlichem Verhalten" zu einer Gesamtgeldstrafe von 4000 Euro verurteilt.
Während des Bundesliga-Spiels des VfL Wolfsburg gegen den 1. FC Nürnberg am 27. Oktober 2007 war im Nürnberger Fanblock ein Knallkörper detoniert, woraufhin das Spiel kurzzeitig unterbrochen wurde. Zudem flog aus dem Nürnberger Fanblock ein gefüllter Bierbecher Richtung Spielfeld.
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Der zweite geahndete Vorfall spielte sich beim Wolfsburger Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt am 1. Dezember 2007 ab, als aus dem Frankfurter Fanblock mehrere Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen wurden. Die Niedersachsen haben dem Urteil zugestimmt, das somit rechtskräftig ist.