"50+1"-Frage in der Diskussion

SID

Düsseldorf - Die meisten Vereine stehen nach Einschätzung von Reinhard Rauball einer stärkeren Öffnung der Bundesliga für den Kapitalmarkt skeptisch gegenüber.

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"Ich persönlich habe den Eindruck, dass es im Moment für eine Änderung der Bestimmung keine Mehrheit gibt", sagte der Liga-Präsident in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Eine Arbeitsgruppe soll Anfang des kommenden Jahres über die sogenannte "50+1"-Frage beraten. Eine Aufhebung dieser Regel könnte Großinvestoren zu einem Einstieg in die Bundesliga animieren.

Rauball warnt vor englischem Modell

Rauball warnte vor einer Verherrlichung englischer Verhältnisse, wo Geldgeber wie Roman Abramowitsch (FC Chelsea) für einen immensen Kapitalzufluss sorgten. "Nehmen Sie den FC Chelsea. Auf der einen Seite unterstützt von den Investorenmillionen eines Roman Abramowitsch, auf der anderen Seite Verbindlichkeiten von 360 Millionen Pfund. Da schafft man auch eine bestimmte Abhängigkeit. Wie will der FC Chelsea diese Verbindlichkeiten abbauen, wenn Herr Abramowitsch eines Tages sagt, ich will nicht mehr?", sagte Rauball.

Der Jurist empfahl der Arbeitsgruppe eine akribische Abwägung der Vor- und Nachteile: "Ich bin mir nicht sicher, ob man die englischen Verhältnisse umstandslos auf die deutschen übertragen kann. Wir haben bei uns über Jahrzehnte eine eigene Philosophie, eine eigene Plattform für den Profifußball entwickelt. Sollte man die von heute auf morgen über Bord werfen? Und welche Rollen spielten Investoren, die dann die Vereine lenken könnten?".

Martin Kind hatte Diskussion in Gang gesetzt

Martin Kind, Präsident von Hannover 96, hatte mehrfach für einen Wegfall der "50+1"-Regel plädiert und damit eine Diskussion in Gang gesetzt. Die Regel bestimmt, dass immer der Verein mehrheitlich an der lizenzierten Kapitalgesellschaft beteiligt sein und über 50 Prozent der Stimmenanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmenanteils in der Versammlung der Anteilseigner verfügen muss.

Sie ist in der Satzung der DFL und den Vorschriften des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verankert. Für eine Satzungsänderung ist jeweils eine Zweidrittel-Mehrheit der Mitgliederversammlung des Ligaverbandes und des DFB notwendig.