Der Klub hatte seit Saisonbeginn für die Internetseite der 30-jährigen Kölnerin geworben.
Die SFV-Spitze berief sich auf die "Allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung" des DFB.
Im Paragraph 10 heißt es: "Die Werbung darf nicht gegen die allgemein im Sport gültigen Grundsätze von Ethik und Moral oder die gesetzlichen Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen."