Nächste Runde von Mainz vs. Müller

SID
Heinz Müller hat seinen alten Verein Mainz 05 verklagt
© getty

Der Rechtsstreit zwischen dem FSV Mainz 05 und dessen Ex-Torhüter Heinz Müller geht in die nächste Runde. Wie die Rheinhessen über ihren Rechtsanwalt Johan-Michel Menke mitteilen ließen, wird das vorläufige Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19. März 2015 angefochten.

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Müller hatte an diesem Tag einen Prozess gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber gewonnen, dessen Urteil weitreichende Folgen für Vereine und Verbände haben könnte. Der 36-Jährige hatte gegen die Befristung seines Vertrages geklagt - und Recht bekommen.

"Zum Ende des Jahres", sagte der Hamburger Sportrechtler Jörg von Appen dem SID, könne mit einer Entscheidung gerechnet werden. Rein theoretisch sei es jedoch möglich, dass die Causa in letzter Instanz auch erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde.

Dimensionen des Bosman-Urteils möglich

Die Dimension des Urteils könne nach Meinung von FSV-Präsident Harald Strutz, selbst Jurist, sogar annähernd jene des Bosman-Urteils von 1995 erreichen. Strutz sieht in diesem Zusammenhang auch einen höheren Bedarf an "Spezialgerichten".

Gerade was Sportrecht und arbeitsrechtliche Fragen im Profisport anbetrifft. Da muss man sich Gedanken machen", äußerte er und forderte ein Umdenken. Der Profisport stehe eben unter anderen "Beurteilungskriterien" als sogenannte normale Arbeitnehmer.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) betrachtet die Entscheidung im Fall Müller "mit der angemessenen Ernsthaftigkeit", sieht aber derzeit "keinen akuten Handlungsdruck", da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die DFL befinde sich im engen Austausch mit dem FSV Mainz 05, teilte ein DFL-Sprecher mit.

Heinz Müller im Steckbrief

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