Ex-Profi Schnitzler freigesprochen

SID
Rene Schnitzler spielte bis zu seiner Sperre für St. Pauli
© getty

Im Prozess um den Wettskandal von 2010 ist der frühere Profi Rene Schnitzler überraschend vom Vorwurf der Spielmanipulation freigesprochen worden. Der Vorsitzende Richter Stefan Culemann sah es in der Verhandlung vor der achten Strafkammer am Landgericht Bochum nicht als erwiesen an, dass der ehemalige Spieler des FC St. Pauli bewusst Einfluss auf den Ausgang vier verschiedener Partien im Jahr 2008 genommen habe.

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Stattdessen wurde Schnitzler lediglich wegen Steuerhinterziehung zu 90 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt, weil er mindestens 60.000 Euro Bestechungsgeld von einer Wettmafia angenommen und nicht versteuert habe. "Wir waren in Geldnot und haben uns bezahlen lassen, aber niemals auf den Ausgang eines Spiels Einfluss genommen", sagte der 30-Jährige vor Gericht.

Unter Verdacht standen die Spiele der Hamburger gegen Alemannia Aachen (11. Mai 2008), Hansa Rostock (26. September 2008) und Mainz 05 (18. Mai 2008 und 23. November 2008). Laut Anklage sollten die Kiezkicker die genannten Begegnungen allesamt verlieren, einmal mit mindestens zwei Toren Unterschied. Bis auf die letzte Partie sind die angeblich vereinbarten Spielausgänge auch eingetreten.

Schnitzler bestreitet Einflussnahme

Schnitzler hatte seine Beteiligung in Spielmanipulationen bestritten und über seinen Anwalt auf Freispruch plädiert. Nicht geklärt werden konnte außerdem, ob er seinerzeit auch gegen seinen eigenen Verein gewettet hat.

Nach Bekanntwerden des Wettskandals im Jahr 2010 war Schnitzler vom Deutschen Fußball Bund (DFB) für zweieinhalb Jahre für alle Fußballspiele gesperrt worden. Damit war seine Profikarriere, die bei Borussia Mönchengladbach begonnen hatte, beendet.

Auch der niederländische Wettanbieter Paulus R. und ein Mittelsmann wurden vom Vorwurf des Wettbetrugs freigesprochen. Paulus R. wurde nach der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen, weil die deutsche Justiz Straftaten, die in einem anderen Land begangen wurden, nicht bestrafen darf.

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