Angeklagter erhält Geldstrafe auf Bewährung

SID
Ein Bierbecher (Abbildung ähnlich) sorgte für einen Spielabbruch bei der Partie St. Pauli - Schalke
© Getty

Im Prozess um den Bierbecherwurf-Skandal beim FC St. Pauli ist der Angeklagte vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro auf Bewährung verurteilt worden.

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Außerdem muss der Angeklagte eine Geldbuße von 3000 Euro zahlen, die zur Hälfte als Schmerzensgeld an den vom Becher getroffenen Schiedsrichter-Assistenten Stephan Schiffner geht.

Die andere Hälfte kommt der Sepp-Herberger-Stiftung zugute. Der Verurteilte hatte sich zu Beginn des Prozesses zu dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung beantragt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der leicht alkolisierte Angeklagte am 1. April dieses Jahres kurz vor Ende der Bundesliga-Partie zwischen dem FC St. Pauli und Schalke 04 einen jedenfalls zum Teil gefüllten Bierbecher auf Schiffner geworfen hat. "Das war kein Kitzeln im Genick, das war ein heftiger Schlag", sagte Schiffner als Zeuge vor Gericht. In der Folgezeit litt er unter erheblichen Kopf- und Nackenschmerzen.

Täter kein Hooligan

Dass gegen den Angeklagten nur eine Strafe auf Bewährung ergangen ist, beruht allein auf den besonderen Umständen des Einzelfalls. So führte der Richter in seiner mündlichen Urteilsbegründung aus, mit dem Angeklagten habe kein gewaltbereiter Hooligan, sondern ein bislang unbescholtener Familienvater vor Gericht gestanden.

Es sei eine feige Tat gewesen, den Linienrichter mit dem Becherwurf von hinten anzugreifen. Dennoch müsse berücksichtigt werden, dass es sich um ein kurzfristiges situatives Versagen im alkoholisierten Zustand gehandelt habe.

Das Spiel wurde nach dem Vorfall in der 87. Minute abgebrochen und mit 2:0 für Schalke gewertet. Außerdem hatte der DFB den Kiezklub mit einer Platzsperre für ein Heimspiel bestraft. Die Hamburger trugen deshalb die erste Heimpartie der laufenden Zweitliga-Saison in Lübeck aus. Nach Vereinsangaben habe das zu einem Verlust von 400.000 Euro geführt.

"Wir werden zu dem Urteil keine Wertung abgeben, weil wir nur Beobachter des Prozesses waren und kein Kläger", sagte St. Pauli-Teammanager Christian Bönig dem "Sport-Informations-Dients": "Ob wir eine Klage auf Schadensersatz einreichen, werden wir erst in den nächsten Tagen entscheiden." Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

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