Exklusivvermarktung verstößt gegen EU-Recht

SID
Das Urteil des EuGH könnte auch Konsequenzen für den deutschen Fußball haben
© Getty

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit seinem Urteil am Dienstag eine Änderung der Exklusivvermarktung im Pay-TV-Bereich beschlossen.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Dienstag, dass Fußballfans das Recht haben müssen, Spiele über die günstigste Satelliten-Decoderkarte (zum Beispiel von Pay-TV-Anbietern aus dem Ausland) zu sehen - auch wenn das exklusiven nationalen Vermarktungsverträgen widerspreche.

Anlass war ein Rechtsstreit in Großbritannien. Das Urteil könnte aber auch weitreichende Folgen auf den deutschen Fernsehmarkt und die Finanzierung der deutschen Profiklubs haben.

Lizenzsystem verstößt gegen EU-Recht

Der EuGH entschied, dass ein Lizenzsystem, "das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne Mitgliedstaaten einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen Mitgliedstaaten mittels einer Decoderkarte anzusehen", gegen EU-Recht verstoße.

Nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagten, verstießen gegen den freien Dienstleistungsverkehr und seien weder im Hinblick auf das Ziel zu rechtfertigen, die Rechte des geistigen Eigentums zu schützen, noch durch das Ziel, die Anwesenheit der Öffentlichkeit in den Fußballstadien zu fördern.

Hintergrund ist ein Streit in Großbritannien, wo einige Pubs dazu übergegangen sind, für den Zugang zu den Spielen der englischen Premier League griechische Decoderkarten zu verwenden.

Diese sind deutlich günstiger sind als die des britischen Senders "Sky", dem Inhaber der Rechte zur Weiterverbreitung im Vereinigten Königreich.

DFL nicht überrascht vom Urteil

"Dieses Urteil hat sich nach der Stellungnahme der Generalanwältin abgezeichnet, die DFL ist daher nicht überrascht. Dennoch müssen wir feststellen, dass auf europäischer Ebene die von den Rechte-Nachfragern akzeptierte Praxis mit individuellen Rechte-Zuschnitten für unterschiedliche Gebiete trotz zahlreicher Warnungen infrage gestellt wird", hieß es in einer Stellungnahme der Deutschen Fußball Liga (DFL) am Dienstag.

Zunächst will die Liga nun die Urteilsbegründung hinsichtlich möglicher Konsequenzen prüfen. "Die DFL hat sich gemeinsam mit ihrer Vertriebstochter DFL Sports Enterprises in den vergangenen Monaten intensiv mit der Thematik befasst und Vorkehrungen getroffen, um Auswirkungen sowohl auf die nationalen als auch die internationalen Medienrechte soweit wie möglich einzuschränken", hieß es weiter.

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