Anklage gegen Haupttäter erhoben

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Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die mutmaßlichen Haupttäter im Wettskandal erhoben
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Im größten Wettskandal der europäischen Fußball-Geschichte hat die Staatsanwaltschaft Bochum Anklage gegen die mutmaßlichen Haupttäter Ante S. und Marijo C. erhoben.

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Die Staatsanwaltschaft Bochum hat im größten Wettskandal der europäischen Fußball-Geschichte Anklage gegen die mutmaßlichen Haupttäter erhoben. Ante S. und Marijo C., die bislang lediglich als Zeugen vor dem Landgericht Bochum auftauchten, wird vorgeworfen, Wetten auf insgesamt 47 Spiele platziert zu haben, bei denen Manipulationsabsprachen bestanden.

"Aus unserer Sicht sind dies die beiden Hauptverantwortlichen", sagte Oberstaatsanwalt Bernd Bienioßek. "Der gewerbs- und bandenmäßige Betrug ist strafbewehrt mit Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren, in minder schweren Fällen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Wir gehen davon aus, dass es relativ schnell zu einer Hauptverhandlung kommen wird."

Ante S. und Marijo C. sollen 550.000 Euro aufgewendet haben, um "Dritte zu einem wettbewerbswidrigen Verhalten zu veranlassen", also Spieler und Schiedsrichter zu bestechen. Mit 3,5 Millionen Euro Einsatz sollen sie 2,8 Millionen Euro Gewinn erzielt haben.

Vier Spiele der deutschen Regional- und Oberligen betroffen

17 der in der Anklage aufgeführten Spiele sind bereits Gegenstand der ersten Anklagen im Wettskandal, die weiteren 30 betreffen in vier Fällen Spiele der deutschen Regional- und Oberligen, ansonsten Pflicht- und Testspiele im Ausland. Die Staatsanwaltschaft verweigert nähere Auskünfte. Zunächst bekomme die Verteidigung die Möglichkeit, Einwände gegen die Eröffnung eines Hauptverfahrens vorzubringen.

Angeklagt werden Ante S. und Marijo C. sowie vier weitere Personen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. Einem der Angeklagten wird zudem räuberische Erpressung vorgeworfen. Ante S. und Marijo C. werden von der Staatsanwaltschaft zur "Champions League" der Wettbetrüger gezählt, beide sitzen in Untersuchungshaft. Im Zeugenstand haben beide bereits umfassende Geständnisse abgelegt.

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