Busch gibt Kampf gegen seine Sperre nicht auf

SID
Florian Busch hat beim Schweizer Bundesgericht Rechtsbeschwerde gegen seine Sperre eingelegt
© Getty

Die Anwälte von Florian Busch haben vor dem Schweizer Bundesgericht Rechtsbeschwerde gegen seine Sperre eingelegt. Bei Misserfolg soll in Deutschland weitergeklagt werden.

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Die Anwälte des Eishockey-Nationalspielers Florian Busch haben vor dem Schweizer Bundesgericht Rechtsbeschwerde gegen die Zwei-Jahres-Sperre durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS eingelegt.

"Wenn wir erfolgreich sind, ist die Sache vom Tisch. Wenn nicht, klagen wir in Deutschland weiter. Was Schweizer Richter sagen, muss deutsche Richter nicht überzeugen", sagte Anwalt Georg Engelbrecht. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen.

Bislang kein Vollstreckbarkeitsantrag der WADA

Dennoch gilt mittlerweile als wahrscheinlich, dass Busch, der vom CAS wegen Verstoßes gegen Dopingrichtlinien bis zum 21. Februar 2011 sowohl für internationale als auch nationale Spiele gesperrt wurde, zum Saisonstart am 4. September auflaufen wird.

Bislang hat die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA noch keinen Vollstreckbarkeitsantrag gestellt, damit das CAS-Urteil auch in Deutschland rechtskräftig wird.

Sollte dies so bleiben, wird die Deutsche Eishockey Liga (DEL) dem Stürmer von Meister Eisbären Berlin die Spielerlizenz ausstellen.

Urteil soll in Deutschland rechtskräftig sein

"Ich möchte die DEL nicht für Schadensersatzklagen haftbar machen, daher lege ich Wert darauf, dass das Urteil in Deutschland rechtskräftig ist. Sobald dies vom Kammergericht bestätigt wird, werden wir uns dem Urteil anschließen und die Sperre übernehmen", sagte DEL-Geschäftsführer Gernot Tripcke.

Für diesen Fall kündigte Engelbrecht bereits rechtliche Schritte an: "Wenn sich die DEL querstellt, werden wir eine einstweilige Verfügung beantragen."

Busch hatte am 6. März eine Dopingkontrolle zunächst verweigert und erst später nachgeholt. Die Probe war negativ.

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