Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer: LASK-Urteil könnte erst nach UEFA-Frist kommen

Von SPOX Österreich
Christian Ebenbauer
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Das Prozedere rund um das LASK-Urteil könnte die ganze Meistergruppe durcheinanderwirbeln. Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer hofft daher auf eine rasche Lösung, sonst drohen Probleme mit der UEFA.

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Der Einspruch des LASK über das Urteil des Senat 1 zum verbotenen Mannschaftstraining stellt die Bundesliga vor beispiellosen Problemen, denn ein Ende scheint wohl auch in zehn Wochen nicht in Sicht.

Sollte das Protestkomitee den Einspruch abschmettern, wird das Ständige Neutrale Schiedsgericht berufen, und das könnte laut Bundesliga-Vorstand Ebenbauer dauern. "Nach dem Protestkomitee ist der verbandsinterne Instanzenzug abgeschlossen, dann besteht aufgrund des Schiedsvertrages der Bundesliga mit jedem einzelnen Verein - in dem Fall mit dem LASK - die Möglichkeit, Schiedsklage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einzubringen.

Da gibt es eine Klagfrist von vier Wochen, danach muss sich das Schiedsgericht zusammensetzen und auch die Verhandlung durchführen. Das dauert im schlimmsten Fall dann weitere fünf bis sechs Wochen", so der 44-Jährige bei Sky.

Bundesliga: Droht LASK-Trainer Ismael eine Sperre?

Jedoch verkündete die UEFA kürzlich, dass man bis zum 3. August die Teilnehmer der internationalen Wettbewerbe für die kommende Saison genannt haben will. "Natürlich keine günstige Situation", meint Ebenbauer, aber: "Das liegt aber am Fristenlauf, weil das rechtsstaatliche Prinzip an sich ja wichtig und notwendig ist."

Ebenbauer hoffe daher, dass auch die Punkterückerstattung des LASK keine Veränderungen an der Tabelle ergibt. "Man muss mit der Situation klar kommen, das Beste daraus machen und immer hoffen, dass es vielleicht nach der nächsten Instanz zu Ende ist, oder dass es keinen Einfluss auf den sportlichen Wettbewerb hat."

In puncto Funktionssperre für Trainer Valerien Ismael, Präsident Siegmund Gruber oder Vize Jürgen Werner wolle man noch auf die Ergebnisse warten: ""Wir haben den Akt gesichtet und uns damit auseinandergesetzt, in weiterer Folge warten wir jetzt das Protestverfahren ab, weil der Senat 1 vor Abschluss des Protestverfahrens gar keine Entscheidung treffen würde. Das wollen wir uns anschauen, bevor wir entscheiden, ob wir Anzeige erstatten und gegen wen wir Anzeige erstatten."

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