LASK verstört mit Mannschaftstraining: Die möglichen Strafen der Bundesliga

Von SPOX Österreich/APA
LASK-Trainer Valerien Ismael.
© GEPA

Die oberösterreichische Polizei hat am Donnerstagabend bestätigt, dass bei ihr eine Strafanzeige des LASK vorliegt. Die Linzer fühlen sich in der Causa Mannschaftstraining hintergangen, da Unbekannte auf das Trainingsgelände eingebrochen sind. Indessen könnte den Athletikern eine heftige Strafe bevorstehen.

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Es wurden auch bereits "Ermittlungen gegen zwei Personen und mögliche Hintermänner wegen des Verdachts des Einbruchs, des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten und Wirtschaftsspionage aufgenommen", teilte Polizeisprecher David Furtner mit.

Der LASK hatte kurz bevor die Bundesliga mitteilte, dass gegen ihn ein Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Grundgedanken des Fair-Play eingeleitet wird, in einer Aussendung jene Anzeige publik gemacht. Auf einem Foto sind zwei Personen zu sehen.

LASK: Mannschaftstraining verstößt gegen Fair Play

Gegen diese Unbekannten ermittelt nun die Polizei wegen möglicher strafrechtlicher Delikte. Laut dem Tabellenführer sollen sie in der Nacht auf Mittwoch in die Raiffeisen-Arena in Pasching eingebrochen sein und dort eine Überwachungskamera angebracht haben.

Den Linzern wird vorgeworfen, Mannschaftstrainings durchgeführt zu haben, weshalb die Bundesliga das Verfahren einleitete. Derzeit sind aufgrund der Corona-Vorgaben nur Einheiten in Kleingruppen unter Beachtung der Abstandsregeln erlaubt. Der LASK kündigte in einer ersten Stellungnahme an, mit der Bundesliga kooperieren zu wollen.

Der maßgebliche Paragraf 111a der ÖFB-Rechtspflegeordnung ("Verletzung des Fair-Play-Gedankens") sieht im Falle einer Verurteilung folgende Sanktionsmöglichkeiten vor:

a) Ermahnung

b) Sperre von 1 bis 12 Pflichtspielen

c) Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr

d) Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro

e) Austragung eines oder mehrerer Spiele unter Ausschluss eines Teiles oder der gesamten Öffentlichkeit

f) Abzug von Punkten

g) Wettbewerbsausschluss

h) Zwangsabstieg

i) Ausschluss aus dem Verband

LASK vor Strafe? Der Weg zur Sanktionierung

Laut Liga-Vorstand Christian Ebenbauer hat der LASK bis Mitte kommender Woche die Möglichkeit zu einer Stellungnahme, das Urteil des Senat 1 sollte noch vor dem Liga-Wiederbeginn am 2. Juni gefällt werden. Danach bliebe den Linzern 14 Tage Zeit, Einspruch beim Protestkomitee einzulegen.

Dessen Entscheidung würde dann wohl ein bis zwei Wochen auf sich warten lassen, und damit wäre auch der Liga-interne Instanzenzug abgeschlossen. Nach dem Protestkomitee-Urteil hätte der LASK noch eine vierwöchige Frist, um sich an das Ständige Neutrale Schiedsgericht zu wenden, das anstelle eines ordentlichen Gerichts wiederum in ein bis zwei Wochen entscheiden würde.

Das Verfahren dürfte daher mit großer Wahrscheinlichkeit während des Spielbetriebs laufen. "Wenn das so ist, muss man es hinnehmen", sagte Ebenbauer. In der Frage der möglichen Bestrafung verwies der 44-Jährige auf die Unabhängigkeit der Senate. "Aber wenn sich die Vorwürfe bestätigen, ist es völlig klar, dass das Verhalten nicht zu akzeptieren ist und es Sanktionen geben muss."

Bundesliga: Tabelle in der Meistergruppe

Pl.VereinSpieleSUNToreDiffPunkte
1LASK22173250:203027
2FC Red Bull Salzburg22146274:264824
3SK Rapid Wien22117447:262120
4RZ Pellets WAC22115650:272319
5SK Puntigamer Sturm Graz2295837:28916
6TSV Prolactal Hartberg2285936:50-1414
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