Der stellvertretende Vorsitzende des Senates 1, Rechtsanwalt Dr. Norbert Wess, hat zu Beginn der Mittwoch-Sitzung dargelegt, dass er in seinem Zivilberuf im vergangenen Jahr den LASK in einer Angelegenheit außerhalb des Bundesliga-Spielbetriebes rechtlich vertreten hat. Dies war bereits bekannt, sowohl der Österreichischen Bundesliga, als auch den Senatsmitgliedern und den Medien.
Dr. Wess hat sich in subjektiver Hinsicht nicht für befangen erachtet, ebenso haben die sonstigen Senatsmitglieder eine Befangenheit verneint. Aufgrund der Tragweite und der hohen Sensibilität hat Wess dennoch darum ersucht, an diesem Verfahren nicht teilzunehmen. Damit soll jeder Anschein einer allfälligen Befangenheit vermieden werden.
Sollte der Senat am Donnerstag zu einem Ergebnis kommen, wird kurzfristig über die Pressekonferenz informiert. Andernfalls wird das Verfahren auf Freitag ausgeweitet.