FK Austria Wien von Lizenzauflage nicht überrascht

Von APA
FK Austria Wien
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Zwei Klubs haben die Lizenz für die kommende Saison im heimischen Profifußball in erster Instanz nicht erhalten. Betroffen sind Zweitligist Austria Klagenfurt und der aufstiegswillige Regionalliga-Ost-Verein FC Mauerwerk. Das gab die Fußball-Bundesliga am Freitag bekannt. Bei Klagenfurt fehlt laut Klubangaben ein Strafregisterauszug des neuen Präsidenten Ivica Peric zur Lizenzerteilung.

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In der höchsten Spielklasse erhielten vier Vereine die Spielgenehmigung für die kommende Saison nur mit Auflagen, darunter die Wiener Austria. Die Violetten müssen ihre Budget überarbeiten und bis 15. Oktober einen Liquiditätsplan für die Saison 2019/20 vorlegen.

"Diese Auflage kommt für uns nicht überraschend", betonte Austria-Vorstand Markus Kraetschmer. "Wir werden die von der Bundesliga eingeforderten zusätzlichen Informationen fristgerecht einbringen." Die Maßnahme bedeute für den Klub nicht einmal Mehraufwand, da die vom Senat 5 eingeforderten Unterlagen in den vergangenen Jahren bereits freiwillig vorgelegt worden seien.

Der SKN St. Pölten, die Admira und Wacker Innsbruck müssen weiterhin einen quartalsmäßigen Reorganisationsprüferbericht abliefern. Neben der Admira muss zudem künftig auch Innsbruck eine monatliche Liquiditätsberichterstattung an die Bundesliga übermitteln.

Kein Strafregisterauszug von Austria Klagenfurts Präsidenten

Austria Klagenfurt wurde die Zulassung aus rechtlichen Gründen verweigert - laut Klubangaben wegen einer Formalität. Der seit 20. März amtierende neue Vereinspräsident Ivica Peric habe demnach den im Lizenzierungsverfahren geforderten Strafregisterauszug noch nicht vorlegen können, weil eine Ausstellung in Deutschland mehrere Wochen dauere.

Peric war vom deutschen Unternehmen Home United von Tomislav Karajica eingesetzt worden, das den Klub im Februar samt aller Verbindlichkeiten übernommen hatte. Eine eidesstattliche Erklärung des neuen Klubchefs, die Kriterien zu erfüllen und seinen einwandfreien Strafregisterauszug unmittelbar nach der Ausstellung durch die deutschen Behörden vorzulegen, wurde vom Senat 5 nicht akzeptiert.

Die Klagenfurter kündigten Protest gegen die Entscheidung an. "Die Überschneidung von meinem Amtsantritt als Präsident und dem laufenden Lizenzantrag hat uns hier ein formales Problem bereitet, welches aber lösbar ist", versicherte Peric. "Wir werden innerhalb der Frist alle erforderlichen Schritte unternehmen und die Zulassung der Austria Klagenfurt für die kommende Saison in der 2. Liga herbeiführen."

Keine Lizenz für FC Mauerwerk

Die Protestfrist läuft wegen des bevorstehenden Osterwochenendes bis 23. April. Bis dahin hat auch der FC Mauerwerk Zeit, die Entscheidung anzufechten. Dem Klub aus Wien wurde die Lizenz in erster Instanz aus finanziellen Gründen verweigert. Mauerwerk war zuletzt negativ in die Schlagzeilen geraten. Laut Spielergewerkschaft VdF hatte ein Spieler einen Vereinsfunktionär wegen des Verdachts des schweren Betrugs bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Aus den Regionalligen haben daher nur vier von fünf Vereinen, die sich darum beworben haben, die Zulassung für die 2. Liga erhalten - aus der Regionalliga Mitte der überlegene Tabellenführer GAK sowie die Sturm Graz Amateure, aus der Westliga Tabellenführer Dornbirn und aus der Ostliga Rapid II. Daher könnte es dazu kommen, dass es nur zwei statt wie geplant drei Aufsteiger aus der Regionalliga und damit auch nur zwei Absteiger aus der 2. Liga gibt.

Bundesliga mit Ergebnis zufrieden

Aufstiegsberechtigt sind nur Mannschaften auf den ersten zwei Plätzen einer Regionalliga. Rapid II liegt mit sieben Punkten Rückstand auf den zweitplatzierten FC Mauerwerk derzeit aber nur auf Rang fünf. Tabellenführer ASK Ebreichsdorf hat keine Aufstiegsambitionen und daher keinen Lizenzantrag gestellt.

Mit der Quote an positiven Lizenzbescheiden war die Bundesliga zufrieden. "Insgesamt ist das ein sehr erfreuliches Ergebnis, das für das verantwortungsvolle Tun und Handeln der Klubs spricht", meinte Liga-Vorstand Reinhard Herovits. Über die Einsprüche entscheidet das Protestkomitee bis 29. April. Damit ist der Instanzenzug verbandsintern abgeschlossen. Bei einem neuerlichen negativen Bescheid können die beiden betroffenen Klubs danach nur noch vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht ziehen.

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