Rapid überstimmt: Punkteabzug neue Bundesliga-Strafe

Von APA
Ein vermummter Rapid-Fan beim Wiener Derby
© GEPA

Die Klubkonferenz der Fußball-Bundesliga hat am Dienstag einen ersten Schritt für ein Sanktionskonzept nach sicherheitsrelevanten Vorfällen vollzogen. Die Grundsätze dieses Weges sind das Schützen der dem Fußball typischen Stadion-Atmosphäre, die Ausforschung der Einzeltäter und als letzte Konsequenz ein Punkteabzug. Die diesbezüglichen Beratungen von Bundesliga und Clubs laufen seit Monaten, Rapid war bekanntlich gegen diese Möglichkeit.

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Dem Senat 1 der Bundesliga soll für die Fälle von Zuschauerfehlverhalten für die Saison 2019/20 ein Maßnahmenkatalog vorgelegt werden, anhand dessen sich transparent und nachvollziehbar die zu setzenden Sanktionen ergeben. Die wesentliche Basis des neuen Sanktionskonzepts sind gemäß einer Bundesliga-Aussendung nach wie vor Geldstrafen, die in Verbindung mit der konsequenten Täterausforschung eine größere Relevanz gewinnen sollen.

Primäres Ziel sei die Ausforschung der verantwortlichen Täter durch den Club, die Verhängung von Stadionverboten sowie gegebenenfalls ein Regress gegen die Täter. Milderungsgründe für die Strafbemessung in der Höhe von 25 Prozent seien demnach bei erfolgreicher Identifizierung eines Täters mit entsprechenden Maßnahmen, von 50 Prozent bei Identifizierung von mehr als einem Täter bzw. bis zu 50 Prozent der Täter und 75 Prozent Milderung bei Identifizierung von mehr als 50 Prozent der Täter gegeben.

Ergänzend zu den Geldstrafen soll in den kommenden Monaten ein System erarbeitet werden, das dem Strafsenat zusätzlich die Aussprache von konkreten sicherheitstechnischen bzw. gewaltpräventiven Maßnahmen ermöglicht und dadurch eine bestmögliche Verhinderung von Vorfällen bietet.

Bei schweren Vorfällen solle der Handlungsspielraum erweitert werden, wie die Klubkonferenz der höchsten Spielklasse beschlossen hat. Daher werde die Bundesliga beim Österreichischen Fußball-Bund (ÖFB) den Antrag stellen, den Punkteabzug für die darauffolgende Saison in den Strafenkatalog aufzunehmen und gleichzeitig auch die Bewährungsfrist auf 24 statt bisher zwölf Monate zu erhöhen.

Zudem kam man zu der mehrheitlichen Meinung, dass das rechtssprechende Organ bei wiederholten schwerwiegenden Fällen im Sinne von Eskalationsstufen in einem Zeitraum von 24 Monaten die Möglichkeit haben soll, einen Punkteabzug zu verhängen.

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