25.11.2008 | 11:54 Uhr Scooby : Passt nicht ins Forum
Hi!
In Deutschland ist das anders, für eine ganz normale Berufsausbildung darf dich der Auszubildende Betrieb nicht für eine Zeit danach verpflichten!
Anders ist das auch in Deutschland bei der Bezahlung eines Studiums zum Beispiel! Hier kann der bezahlende Arbeitgeber vertraglich festhalten dass der Studierende sich noch für eine gewisse Zeit an das Unternehmen bindet!
Grüße, Scooby
23.10.2008 | 15:24 Uhr Coltcz3 : dein avatarbild...
ist wirklich göttlich xD.klasse.
Scooby : Passt nicht ins Forum
Hi!
In Deutschland ist das anders, für eine ganz normale Berufsausbildung darf dich der Auszubildende Betrieb nicht für eine Zeit danach verpflichten!
Anders ist das auch in Deutschland bei der Bezahlung eines Studiums zum Beispiel! Hier kann der bezahlende Arbeitgeber vertraglich festhalten dass der Studierende sich noch für eine gewisse Zeit an das Unternehmen bindet!
Grüße, Scooby