Pechstein zieht vors Ad-hoc-Gericht des CAS

SID
Claudia Pechstein konnte bereits sieben Olympische Medaillen gewinnen
© Getty

Claudia Pechstein hat den Kampf um eine Teilnahme an den Olympischen Spielen in Vancouver wieder aufgenommen und zieht vor ein Ad-hoc-Gericht.

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Die wegen Dopings gesperrte Eisschnellläuferin beantragte am Montag beim Ad-hoc-Gericht des Internationalen Sportgerichtshofes CAS in der Olympiastadt die Startfreigabe. Zudem stellten ihre Anwälte in der Schweiz Strafanzeige gegen den Eislauf-Weltverband ISU wegen Prozessbetrugs.

Vor allem mit Hilfe der entlastenden Aussage eines Gutachters der Gegenseite, des Biostatistikers Dr. Pierre-Edouard Sottas, will die fünfmalige Olympiasiegerin das Unmögliche noch möglich machen. Sie habe sich zu dem Schritt entschlossen, weil "ich der Überzeugung bin, dass der CAS noch einmal seine Entscheidung in meinem Fall überdenken muss", sagte Pechstein: "Wenn ein Gutachter des Weltverbandes seine Meinung ändert, muss man das Verfahren noch einmal aufrollen. Vielleicht kommt das Gericht zu einer anderen Meinung und gibt mir Recht. Dann würde doch noch ein Traum in Erfüllung gehen."

Es wären ihre sechsten Spiele. In Vancouver will sie an den Teamrennen am 26. und 27. Februar teilnehmen. "Ich bin davon überzeugt, dass ich im Team helfen kann", sagte die fünfmalige Olympiasiegerin, die am kommenden Montag 38 Jahre alt wird.

In Turin noch Olympiasiegerin

2006 in Turin hatte sie mit der Mannschaft ihren fünften Olympiasieg gefeiert. "Im Team könnte ich in Vancouver um Medaillen laufen", sagte Pechstein.

Der renommierte Dopingexperte Sottas, der am Montag für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen war, hatte mit seinen Expertisen maßgeblich dazu beigetragen, dass die ISU Pechstein ohne positiven Befund für zwei Jahre wegen Dopings sperrte.

Nun zitiert Pechstein auf ihrer Homepage aus einer E-Mail, in der Sottas die Wahrscheinlichkeit eines Dopingvergehens bei Pechstein als gering einstuft. Zudem legt der Mitarbeiter des Lausanner Labors der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA dar, dass er die ISU schon vor der Berufungs-Verhandlung vor dem CAS im November über seine Zweifel informiert habe.

Pechstein klagt auf Prozessbetrug

Dennoch berief sich die ISU in der Verhandlung, die Pechstein verlor und an der Sottas überraschend nicht teilnahm, auf dessen alte Aussagen. Auf diesem Umstand basiert nun die Klage wegen Prozessbetrugs. Pechstein: "Es ist beschämend und schockierend zugleich, dass die ISU zu solchen Mitteln gegriffen hat, um mich zu verurteilen."

Ihr Anwalt Christian Krähe, der am Montag in Vancouver den Antrag vor dem Ad-hoc-Gericht einreichte, schätzt Pechsteins Erfolgschancen als gering ein. "Das muss man ganz offen anerkennen", sagte er. Er erwarte eine zügige Entscheidung des Ad-hoc-Gerichts innerhalb von zwei oder drei Tagen.

Der Antrag beinhaltet laut Pechstein außerdem neue medizinische Erkenntnisse, auf deren Grundlage "gleich mehrere Hämatologen bei mir eine Blutanomalie diagnostiziert haben". Diese Diagnose, die Pechstein nicht näher erläuterte, sei mit Hilfe "neuer Untersuchungsmethoden gestellt worden, die mir zum Zeitpunkt des CAS-Verfahrens noch nicht zur Verfügung standen".

DOSB lässt Frist verstreichen

Auch deshalb sei das Ad-hoc-Gericht in Vancouver, meint Pechstein, nicht an das CAS-Urteil vom November gebunden. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sieht dies anders. Er hatte am Montag eine Frist Pechsteins, die Unterstützung auf ihrem Weg zur Startfreigabe gefordert hatte, verstreichen lassen.

Schon am Sonntag, als erste Gerüchte zu den neuen Entwicklungen aufkamen, hatte Generalsekretär Michael Vesper verdeutlicht, dass sich der DOSB an das CAS-Urteil hält, das zuletzt auch das Schweizer Bundesgericht bestätigt hatte. Zu dieser Angelegenheit, so Vesper, sei "alles gesagt, was es zu sagen gibt".

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