Erster Dopingfall: Dummheit statt Betrug

SID
Glenn Ikonen gehört zum fünfköpfigen Rollstuhlcurling-Team Schwedens
© Getty

Bei den Paralympics wurde dem schwedischen Curler Glenn Ikonen bei einer Urinprobe ein blutdruckhemmendes Mittel nachgewiesen. Er hatte eine Ausnahmegenehmigung vergessen.

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Dummheit statt Betrug: Eine vergessene Ausnahmegenehmigung hat offenbar den ersten Dopingfall bei den Winter-Paralympics in Vancouver verursacht.

Der schwedische Curler Glenn Ikonen nahm das ihm nachgewiesene blutdruckhemmende Mittel seit Jahren ein. Nach "SID"-Informationen hätte er aus gesundheitlichen Gründen eine Ausnahmegenehmigung zur Einnahme des Mittels bekommen können, hat diese aber vergessen zu beantragen.

So verhinderte er, dass sich das Internationale Paralympische Komitee (IPC) nach Turin zum zweiten Mal in Folge über "dopingfreie" Winterspiele freuen durfte.

"Ich bin unglaublich traurig"

"Ich bin unglaublich traurig und schockiert", sagte der 54 Jahre alte Ikonen: "Ich habe nicht versucht, irgendwen zu betrügen."

Sein Arzt habe ihm das Mittel verschrieben und er habe ihn eigens vor der Abreise nach Schweden noch einmal befragt, ob alle Mittel unbedenklich seien. "Ich habe meinem Arzt vertraut. Ich hätte nie etwas getan, das illegal ist", so Ikonen.

"Leider ist es so, dass nicht alle Hausärzte in Bezug auf die Dopingbestimmungen gut im Bilde sind", sagt der deutsche Chef de Mission Karl Quade.

"Jedes Medikament anmelden"

Deshalb setzt der Deutsche Behindertensportverband (DBS) mit Nachdruck auf Aufklärung. "Wir machen den Athleten klar, dass jeder Athlet verpflichtet ist, jedes Medikament anzumelden", sagte Quade: "Auch die nicht rezeptpflichtigen."

Zur Aufklärung gehört auch, die Athleten über Möglichkeiten und Pflichten von Ausnahmegenehmigungen, so genannten TUEs (Therapy Use Exeptions) hinzuweisen.

Ausnahme für deutschen Skifahrer

Wenn diese nötig sind, können sie beim IPC beantragt werden. Ein deutscher Skifahrer beispielsweise hat eine Ausnahmegenehmigung für ein Mittel wegen Belastungsasthma.

"Diese muss bei jeder Dopingprobe vorgelegt werden", sagte Hartmut Stinus, der Teamarzt der deutschen Alpin-Athleten: "In unserem Fall ist sie bis 2013 gültig, danach wird in der Regel ein neuer Gesundheitstest durchgeführt."

Sollte dies im Fall von Ikonen wirklich versäumt worden sein, ist es laut Stinus "in erster Linie Sache des Sportlers, der dafür verantwortlich ist. Aber der Verband würde natürlich eine Mitschuld tragen."

Kein Vorteil beim Curling

Der schwedische Teamarzt wies darauf hin, dass das Mittel beim Curling im Gegensatz zu Sportarten wie Biathlon keinerlei Vorteile bringe. "Wenn es sich um einen Betablocker handelt, kann das schon ein ruhiges Händchen machen", entgegnete Stinus.

Und auch Quade erklärte: "Bei einem Sport, wo es nicht auf das Herzvolumen ankommt, kann das schon nützen. Im Schießen zum Beispiel sind diese Mittel ja ausdrücklich verboten."

Strafmaß noch unklar

Derzeit wird über ein Strafmaß gegen Ikonen beraten, zunächst tritt automatisch eine Zweijahres-Sperre in Kraft. Ikonens Mannschaft hat aber keine Konsequenzen zu befürchten, da laut IPC-Regelung erst bei zwei positiv getesteten Spielern eine Bestrafung des Teams erfolgen kann.

Im Entscheidungsspiel gegen Italien, in dem die Schweden durch ein 6:5 das Halbfinale erreichten, wurde Ikonen aber schon nicht eingesetzt.

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