Rio: Ausschluss laut CAS rechtmäßig

SID
Rio wird wohl größtenteils ohne russische Athleten stattfinden
© getty

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat den Ausschluss von 68 russischen Leichtathleten durch den Weltverband IAAF für rechtmäßig erklärt. Das gab die höchste sportrechtliche Instanz am Donnerstag bekannt. Einen entsprechenden Einspruch der 68 Athleten und des russischen NOK lehnte der CAS ab. Eine Urteilsbegründung gab es wegen der "Dringlichkeit der Sache" zunächst nicht, sie soll "so schnell wie möglich" nachgereicht werden.

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Das Urteil gilt als wegweisend für eine Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) bezüglich einer Sperre aller russischen Sportler für die Olympischen Spielen in Rio de Janeiro (5. bis 21. August). Das IOC will sich bis zum kommenden Dienstag äußern.

"Ich kann nichts anderes ausdrücken als Bedauern", sagte der russische Sportminister Witali Mutko in einer ersten Stellungnahme direkt nach der Veröffentlichung des Urteils: "Wir werden nun unsere nächsten Schritte beraten. Ich denke, die Entscheidung ist auch politisch motivitiert und hat keine rechtliche Grundlage." Auch der Kreml äußerte sich entsprechend. "Die Idee einer kollektiven Schuld ist aus unserer Sicht nur schwer zu akzeptieren", sagte Dimitri Peskow, Sprecher von Präsident Wladimir Putin.

Die IAAF begrüßte dagegen die Entscheidung, der CAS habe mit seiner Entscheidung "Chancengleichheit geschaffen". IAAF-Präsident Sebastian Coe betonte dennoch, dass "dies kein Tag für triumphale Statements" sei.

Es gibt Ausnahmen

Die IAAF hatte den russischen Leichtathletik-Verband RUSAF am 13. November 2015 wegen massiver Dopingverfehlungen suspendiert. Der Ausschluss war zuletzt am 17. Juni bestätigt worden. Demnach erhielten nur russische Leichtathleten für die Olympischen Spiele und andere internationale Wettkämpfe eine Startberechtigung, die nachweislich im Ausland lebten und nicht dem russischen Dopingsystem unterstanden.

Ausnahmegenehmigungen wurden nur der in den USA lebenden Weitspringerin Darja Klischina und Kronzeugin Julija Stepanowa erteilt. Alle anderen russischen Leichtathleten, darunter Stabhochsprung-Olympiasiegerin Jelena Issinbajewa, blieben gesperrt und klagten dagegen.

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