Griechin Thanou ausgeschlossen

SID
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© Getty

Peking - Die griechische Sprinterin Ekaterina Thanou darf bei den Olympischen Spielen in Peking nicht starten. Diese Entscheidung des Exekutivkomitees des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) gab IOC-Sprecherin Giselle Davies in der chinesischen Hauptstadt bekannt.

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Mit dem Ausschluss zog das IOC die Konsequenz aus dem Skandal bei den Sommerspielen 2004 in Athen. "Frau Thanou hat großen Schaden angerichtet. Dadurch wurde nicht nur das IOC, sondern die gesamte olympische Bewegung beschädigt", hieß es in der Begründung der Disziplinarkommission des IOC unter dem Vorsitz des deutschen Juristen Thomas Bach. Die Leichtathletin kann gegen diese Entscheidung den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) anrufen.

Vor vier Jahren hatten sich die heute 33-Jährige und ihr Landsmann Kostas Kenteris einem Doping-Test entzogen und einen Motorradunfall vorgetäuscht. Beide gaben daraufhin ihre Olympia-Akkreditierung zurück und entzogen sich damit einer möglichen Sanktionierung durch das IOC.

Verweigerte Doping-Kontrolle

Deshalb hatte sich das IOC vorbehalten, vor einer erneuten Zulassung von Thanou, die sich in Griechenland über 100 Meter für Peking qualifizierte, ein Disziplinarverfahren zu eröffnen.

Ekaterina Thanou wurde für die unmittelbar vor den Athen-Spielen verweigerte Doping-Kontrolle vom Leichtathletik-Weltverband (IAAF) für zwei Jahre gesperrt. Dagegen beendete Kenteris, 200-Meter-Olympiasieger von 2000, seine Karriere.

"Wir haben den Fall in mehreren Sitzungen in der Exekutive sorgfältig geprüft", erklärte IOC-Vizepräsident Bach, "wir haben Ekaterina Thanou und ihren Anwalt eingeladen, persönlich zu erscheinen, aber sie haben es vorgezogen, sich schriftlich zu äußern."

Klage auf Schadensersatz

Da die olympischen Leichtathletik-Wettkämpfe erst am 15. August im Nationalstadion beginnen, könnte Thanou bei der Ad-hoc-Kommission des CAS Einspruch gegen den IOC-Entscheid einlegen. "Was mit Blick auf das CAS passieren könnte, ist Spekulation", sagte IOC-Sprecherin Davies.

Der Anwalt der griechischen Athletin hatte bereits in der vergangenen Woche gedroht, das IOC auf Schadensersatz verklagen zu wollen. Thanou muss sich in Griechenland am 2. Februar 2009 noch in einem Prozess wegen Meineids im Zuge der Athen-Affäre verantworten.

Noch keine Entscheidung fällte das IOC zur Neuverteilung der in Sydney 2000 über 100 Meter gewonnenen Goldmedaille der US-Sprinterin Marion Jones, die nach ihrem Doping-Geständnis disqualifiziert worden war. Ekaterina Thanou war in Australien Zweite geworden.

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