Europäischer Gerichtshof weist Pechstein-Beschwerde endgültig zurück

SID
Claudia Pechstein
© getty

Claudia Pechstein hat ihren jahrelangen Kampf gegen die Rechtmäßigkeit ihrer Dopingsperre zumindest auf europäischer Ebene verloren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerde der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin wegen der angeblich fehlenden Unabhängigkeit des Internationalen Sportgerichtshof CAS in ihrem Verfahren endgültig zurück

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Wie der CAS am Dienstag bekannt gab, lehnte die Große Kammer des EGMR Pechsteins Einspruch gegen das Urteil vom 2. Oktober 2018 ab. Darin hatte der EGMR den CAS als unabhängiges Schiedsgericht bestätigt. Dieses Urteil hat somit Bestand.

Pechstein war eine Entschädigung von 8000 Euro zugesprochen worden, weil der CAS ihr keine öffentliche Anhörung zugestanden hatte. Der CAS teilte mit, dass seine Regularien entsprechend geändert wurden.

Pechstein geht seit Jahren juristisch gegen die zweijährige Sperre vor, die die Internationale Eislauf-Union ISU 2009 aus ihrer Sicht zu Unrecht anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis wegen zu hoher Blutwerte verhängt hatte. Die 46-Jährige führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.

Pechstein hatte vor dem EGMR gegen den Internationalen Sportgerichtshof CAS Beschwerde eingelegt. Das höchste Sportgericht mit Sitz in der Schweiz hatte die zweijährige Dopingsperre durch die Internationale Eislauf-Union ISU im November 2009 bestätigt.

Daneben liegt beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde vor, die aber bis zum endgültigen Urteil des EGMR ruhte.

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