Schadenersatzklage zugelassen

SID
Claudia Pechstein verklagt die ISU auf Schadensersatz in Höhe von 4,4 Millionen Euro
© getty

Das Oberlandesgericht (OLG) in München hat die Schadenersatzklage von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein zugelassen. "Mit dem so eben verkündeten Urteil hat der Senat entschieden, dass die Schadenersatzklage zulässig ist", erklärte Richter Rainer Zwirlein am Donnerstag in Saal E06 des Gerichts.

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"Das ist ein sehr großer Tag für mich. Nicht nur für mich. Das ist ein Sieg für alle Sportler. Ich habe jetzt als deutsche Sportlerin das Recht, vor ein deutsches Gericht zu ziehen", sagte Pechstein nach Bekanntgabe des Urteils und erklärte: "Dieser Sieg ist mehr wert als alle meine Medaillen."

Mit Blick auf die nun mögliche Wiederaufnahme des Hauptverfahrens, bei dem auch neu geklärt werden müsste, ob Pechstein gedopt hat, sagte die fünfmalige Olympiasiegerin: "Ich habe nie gedopt. Von mir wird es nie eine positive Probe geben."

Die 42-Jährige atmete nach der Urteilsbekanntgabe tief durch. "Das ist ein Meilenstein. Ich bin froh, dass ich diesen Schritt gegangen bin. Es ist eine Genugtuung, aber es ist noch nicht zu Ende. Der Kampf geht weiter", kündigte die Läuferin an und ergänzte: "Den Betrügern von der ISU habe ich einen reingedrückt."

"Sportgeschichte geschrieben"

Ihr Anwalt Thomas Summerer war ebenfalls hocherfreut: "In München wurde heute Sportgeschichte geschrieben. Wir haben einen fulminanten Sieg gelandet", sagte der Advokat. Wie das Pechstein-Lager weiter betonte, sei die Läuferin für einen möglichen Vergleich bereit gewesen, die ISU lehnte aber ab.

Pechstein hat den Eisschnelllauf-Weltverband ISU auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von rund 4,4 Millionen Euro verklagt. Das Landgericht hatte sich für den Fall zunächst nicht zuständig erklärt, daraufhin war Deutschlands erfolgreichtse Winter-Olympionikin vor das OLG gezogen.

Pechstein geht gegen die zweijährige Sperre vor, die die ISU 2009 wegen zu hoher Blutwerte gegen sie verhängt hatte. Die Berlinerin will beweisen, dass ihre hohen Blutwerte auf eine vererbte Anomalie und nicht auf Doping zurückzuführen sind.

Die ISU hat als unterlegene Partei nun vier Wochen Zeit, beim Bundesgerichtshof (BGH) in Revision zu gehen. Dort wird dann abermals darüber entschieden, ob die Klage angenommen wird. Wenn ja, wird das Hauptverfahren an das OLG zurückverwiesen und der Fall neu aufgerollt. Dann könnte Pechstein am Ende auch Schmerzensgeld erhalten.

Lehner begrüßt Urteil

Auch der renommierte Sportrechtler Michael Lehner hat das Urteil des Oberlandesgerichts begrüßt. "Der Sport hat sich immer gegen die ausgleichenden Urteile von staatlichen Rechtsprechungen gewehrt. Das ist mit diesem Urteil jetzt vorbei", sagte Lehner dem SID: "Ich halte die Gründe des OLG München für überzeugend und gratuliere Frau Pechstein."

Die Revision der ISU sieht er für wenig erfolgversprechend. "Das ist natürlich jetzt Kaffeesatz lesen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der BGH anders entscheidet."

Vielmehr rät der Heidelberger dem Verband zu einer Reform: "Wenn der Verband das Urteil liest und vernünftig ist, nimmt man die Revision zurück und macht sich an die Arbeit, die eigene Gerichtsbarkeit zu reformieren."

Weitere Reaktionen zum Urteil:

Marc Adams (Sprecher des IOC): "Dies ist eine nationale Entscheidung eines regionalen Gerichts. Dies ist ein fortlaufender Gerichtsprozess, wir werden uns nicht weiter dazu äußern, ehe es ein offizielles Urteil gibt."

Robert Harting (Diskus-Olympiasieger in Bild): "Die Zulassung der Klage ist ein Meilenstein für alle Sportler. Sie ermöglicht den Athleten, die sauber arbeiten, sich gegen die Systembetrüger zur Wehr zu setzen. Das Problem derzeit ist: Im Sport gilt nie die Unschuldsvermutung. Wird ein Sportler verdächtigt, wird er sofort fallen gelassen. Das hat drastische wirtschaftliche Konsequenzen und häufig sogar Existenzverlust zur Folge. Claudia wehrt sich dagegen und kämpft dafür, dass zu unrecht beschuldigte Athleten mehr Rechtsmittel zur Verteidigung heranziehen können. Es ist cool, was sie macht. Sie verdient dafür höchsten Respekt."

Christian Keidel (ISU-Anwalt): "Wir halten das Urteil nicht für richtig. Für eine genaue Einschätzung müssen wir die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Das OLG hat die Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung heute vor allem mit einem angeblichen strukturellen Übergewicht der Verbände in dem Gremium "ICAS" begründet, dass laut dem CAS-Code über die Schiedsrichterliste entscheidet. Nach unserer Ansicht ist es nicht richtig, Verbände und Athleten in streng getrennte Lager zu unterteilen. Wir haben schon vor der Urteilsverkündung besprochen, dass wir in Revision gehen werden, wenn das OLG die Klage für zulässig erklärt... Wir haben bislang einen Vergleich abgelehnt, weil wir nur für die Sportgerichtsbarkeit gestritten haben und nicht im Dopingfall selbst. Dann muss die Frage neu geklärt werden, ob Frau Pechstein gedopt hat oder nicht. Wir sind der Meinung, dass man ihre erhöhten Blutwerte nicht durch eine vererbte Anomalie erklären kann. Diesen Streit müssen wir dann führen."

Lars Mortsiefer (Vorstandsmitglied der NADA): "Die heutige Entscheidung des Oberlandesgericht München ist richtungsweisend und ernst zu nehmen. Wir können Regeln infrage stellen, aber an der Institution an sich mit ihrem weltweit einheitlichen System für die Rechtsprechung im Sport sollten wir nicht rütteln. Für uns sind die Schiedsgerichte weiterhin wichtige Organe für eine unabhängige und rechtsstaatlich legitimierte Rechtsprechung. Die Schiedsgerichte wenden die internationalen Anti-Doping-Regelwerke einheitlich an. Es gibt sicherlich Reformbedarf beim CAS. Wir haben dazu aber bereits Verbesserungsvorschläge adressiert."

Clemens Prokop (DLV-Präsident und Sportjurist im Bayerischen Rundfunk): "Es ist wichtig und unverzichtbar, dass der Sport unverändert ein internationales Sportgericht hat. Es wäre ganz schlecht, wenn künftig wieder nationale Gerichte über Wettkampfsperren entscheiden würden. Ich sehe noch nicht die Existenz des CAS insgesamt in Frage gestellt oder den CAS quasi aufgelöst. Das OLG kritisiert nicht die Existenz des CAS als solches, sondern das OLG München kritisiert die Auswahl der Richter. Es wäre kein Problem, das CAS durch eine Reform wieder in einen Zustand zu bringen, der auch nach diesen Maßstäben rechtsstaatskonform wäre."

Prof. Christoph Schickhardt (Rechtsanwalt bei Sky Sport News HD): "Dem Sport hat diese Entscheidung und dieses Verfahren, das jetzt notwendig war aus der Sicht von Claudia Pechstein, einen Bärendienst erwiesen. Und auch den Kollegen. Das ist also keine gute Stunde für den Sport. Das darf man sich hier jetzt nicht einreden. Denn die Sportler sind in der Regel, ich sag in der Regel, mit guten und schlechten Urteilen bei der CAS gut aufgehoben. Das ist ein ordentliches Gericht mit in der Regel guten Richtern, da geht es schneller, da geht es billiger, da gibt es keine fünf Instanzen. Es ist ein objektives Gericht mit hervorragenden Fachleuten. Insgesamt profitiert der Sportler davon."

Mark-E. Orth (Sportkartellrechtler aus München): "Die Verfahren des CAS sind mit dem heutigen Tage im Grund wertlos geworden. Es ist eine Chance für die Sportler, unwirksame Entscheidungen des Sportverbandes anzugreifen. Weit über den Dopingfall hinaus, macht der Entscheid Sportlern Mut, sich gegen die Sportverbände durchzusetzen, die oft nicht die Interessen der Sportler verfolgen. Es ist wichtig, dass ein Gericht das mal deutlich ausspricht. Es ist auch wichtig, dass eine Athletin wie Frau Pechstein den Mut hat und auch das finanzielle Risiko auf sich nimmt, so etwas durchzusetzen. Sie hat damit vielen Athleten geholfen."

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