Wende im Pechstein-Prozess möglich

SID
Claudie Pechsteins Lebensgefährte Matthias Grosse brachte sie wieder zurück in den Saal
© getty

Claudia Pechstein strahlte übers ganze Gesicht: Die Eisschnellläuferin durfte sich in ihrem Schadenersatzprozess vor dem Münchner Oberlandesgericht als Siegerin fühlen. Eine Wende zu ihren Gunsten liegt in der Luft. Das Gericht vertagte sich zwar in allen Entscheidungen, deutete aber an, dass es den Internationalen Sportgerichtshof CAS mehr als in Frage stellt und den Fall an den Bundesgerichtshof weitergeben wolle. Damit droht dem Sportrechtssystem eine Revolution.

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Claudia Pechstein strahlte übers ganze Gesicht: Die Eisschnellläuferin durfte sich in ihrem Schadenersatzprozess vor dem Münchner Oberlandesgericht als Siegerin fühlen. Eine Wende zu ihren Gunsten liegt in der Luft. Das Gericht vertagte sich zwar in allen Entscheidungen, deutete aber an, dass es den Internationalen Sportgerichtshof CAS mehr als in Frage stellt und den Fall an den Bundesgerichtshof weitergeben wolle. Damit droht dem Sportrechtssystem eine Revolution.

"Ich habe heute zum ersten Mal gespürt, dass ich als deutsche Staatsbürgerin ein Recht darauf habe, vor Gericht zu ziehen. Ich fühle mich sehr wohl, ich bin glücklich", sagte die 42-Jährige und fiel ihrem Lebenspartner Matthias Große in die Arme. Zu ihrem Weinkrampf, der sie während der Verhandlung dazu zwang, den Gerichtssaal kurz zu verlassen, sagte sie: "Das waren Freudentränen."

Beide Parteien beantragen Schriftsatzfrist

Beide Parteien haben nach gut zweistündiger Verhandlungsdauer eine Schriftsatzfrist beantragt, die Richter Rainer Zwirlein auch gewährte. Kläger und Beklagte dürfen sich nun bis zum 8. Dezember in der Sache noch einmal schriftlich erklären. Der nächste Verhandlungstermin wurde für den 15. Januar 2015 (9.00 Uhr) anberaumt. Pechstein hatte den Weltverband wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre 2009 auf 4,4 Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt.

"Das Gericht neigt dazu, die Klage zuzulassen", sagte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer. Nicht nur der Anwalt bekam im Gerichtsaal das Gefühl, dass eine sportpolitische Sensation in der Luft liegt. Dem Richter behagte die Machtfülle des Weltverbandes ISU überhaupt nicht. Zwirlein bemängelte, dass es im Eisschnelllauf anders als etwa im Boxen nur einen Weltverband gebe, dem sich die Sportler mit ihrer Unterschrift unter der Athletenvereinbarung unterwerfen müssten. Da sei eine Monopolstellung "nach dem Motto: Friss Vogel, oder stirb", so Zwirlein.

Richter wettert gegen CAS

Zudem schoss der Richter immer wieder gegen den CAS. Dort sah er "ein strukturelles Defizit, das bedenklich ist." Die Richter im CAS würden mehrheitlich von Verbänden und nicht von Sportlern benannt. "Das ist eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung", sagte Zwirlein und deutete an, dass er am 15. Januar die Klage zulassen und direkt zur nächsten Instanz an den Bundesgerichtshof weiterleiten wolle. Das könnte für die Sportgerichtsbarkeit verheerende Auswirkungen haben.

"Wir glauben, dass das CAS kein echtes Schiedsgericht ist - und es deshalb keine Rechtskraft geben kann", sagte Summerer in der Verhandlung. Reiner Martens, ISU-Anwalt und auch Richter am CAS, entgegnete: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der den CAS von innen kennt, den CAS als nicht unparteiisch ansieht." Erst wenn die Rechtsfragen um die Schiedsgerichtklausel geklärt sind, wird sich das Gericht gegebenenfalls den Fragen nach einem möglichen Dopingvergehen Pechsteins und einer möglichen Schadenersatzzahlung widmen.

Pechstein machte in der Verhandlung ein wahres Wechselbad der Gefühle durch. Zu Beginn gab sie sich angriffsfreudig ("Ich kämpfe für mein Recht, denn wer nicht kämpft, der hat schon verloren."). Dann übermannte sie ein Weinkrampf und sie musste den Saal verlassen. Nach gut einer Minute führte sie ihr Lebensgefährte Große zurück in den Verhandlungsraum.

Wechselbad der Gefühle

Bereits das Landesgericht in München hatte in erster Instanz Ende Februar die Schiedsklausel der Athletenvereinbarung im Fall Pechstein als unwirksamen erklärt und damit die "Revolution" im Sportrechtssystem eingeleitet. Auch der deutsche Sport hatte bereits reagiert. Wegen der umstrittenen Schiedsklausel hatte die Athletenkommsission des DOSB jüngst einen Fragen- und Antwort-Katalog veröffentlicht, der den Sportlern eine Orientierungshilfe geben soll.

"Die Verbände haben nach dem Urteil des Landgerichts im Februar für meine Begriffe viel zu wenig getan. Aber es ist wird deutlich, dass der Pechstein-Prozess das Ende der Monopol-Stellung des CAS einläutet. Deshalb ist dieser Prozess so schön und wichtig", sage der renommierte Sportrechtler Michael Lehner dem SID. Der DOSB wollte in dem laufenden Verfahren keine Stellung beziehen.

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