Sachenbacher-Stehle: Sperre verkürzt

SID
Evi Sachenbacher-Stehle kann aufatmen und erhält eine Verkürzung ihrer Sperre
© getty

Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle darf ab sofort wieder an offiziellen Wettkämpfen teilnehmen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS reduzierte die Dopingsperre der 33-Jährigen auf sechs Monate und ermöglicht Sachenbacher-Stehle zumindest rechtlich die Rückkehr in den Profisport.

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Die Strahlefrau des deutschen Wintersports darf wieder lächeln: Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle hat vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS triumphiert und eine drastische Verkürzung ihrer Dopingsperre erwirkt.

Am Freitag teilte der CAS mit, dass die zunächst verhängte zweijährige Zwangspause auf sechs Monate reduziert wurde - Sachenbacher-Stehle ist damit ab sofort wieder für sämtliche Wettkämpfe startberechtigt und könnte theoretisch schon Ende des Monats beim Weltcup-Auftakt dabei sein.

Sachenbacher-Stehle nahm die Entscheidung in einer ersten Reaktion "überglücklich" auf. Ob und wann sie ein Comeback startet, wolle sie "nun in den nächsten Tagen im Kreise ihrer Familie in Ruhe überlegen". Der CAS verurteilte den Biathlon-Weltverband IBU zudem zu einer Zahlung von 7500 Schweizer Franken (6238 Euro) an Sachenbacher-Stehle. Die Anwälte der Athletin nannten die Höhe der Summe "äußerst ungewöhnlich" und ein "deutliches Zeichen an die IBU".

Fahrlässigkeit der Athletin

In seiner noch nicht ausführlichen Begründung schrieb der CAS von einem "minimalen Fehlverhalten der Athletin" und folgte damit Sachenbacher-Stehles Darstellung, wonach der positive Test vom 17. Februar dieses Jahres bei den Olympischen Spielen in Sotschi auf der Einnahme eines verunreinigten Nahrungsergänzungsmittels basierte.

Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), sowie der Deutsche Skiverband (DSV) begrüßten unisono die Entscheidung. "Wir empfinden es als wichtig, dass der CAS erkennbar Augenmaß bewiesen hat. Das aus unserer Sicht sehr harte Urteil des Biathlon-Weltverbandes wird damit eindeutig relativiert", sagte Hörmann: "Dieser Fall zeigt, dasss Athletinnen und Athleten auf eine faire Behandlung durch die schnell und effektiv arbeitende Sportgerichtsbarkeit bauen können."

"Mit seinem Urteil teilt das CAS ganz offensichtlich die Einschätzung des Deutschen Skiverbandes, dass es sich im Fall von Evi Sachenbacher-Stehle nicht um eine bewusste Leistungsmanipulation gehandelt hat", teilte DSV-Sprecher Stefan Schwarzbach auf "SID"-Anfrage mit. Auch wenn "zweifellos ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien vorliegt, gehen wir als DSV nach wie vor von einer Fahrlässigkeit der Athletin aus", betonte Schwarzbach.

Rechtliche Möglichkeiten gegeben

In Russland war der zweimaligen Langlauf-Olympiasiegerin das verbotene Stimulans Methylhexanamin nachgewiesen worden. In erster Instanz hatte daraufhin die IBU die zweijährige Sperre verhängt, das unrühmliche Karriereende drohte - aber Sachenbacher-Stehle glaubte an ihre Unschuld.

Auch dank ihres Anwalts Marc Heinkelein erreichte sie das beschleunigte Revisionsverfahren vor dem CAS. "Es war für mich schon erfolgreich, noch einmal die Möglichkeit zu haben, alles darzulegen", sagte Sachenbacher-Stehle dem "SID" nach der knapp sechsstündigen Anhörung am Dienstag. Sie wolle nämlich unbedingt verhindern, "in diese Extrem-Doping-Schiene gedrückt zu werden".

Nun also hat der CAS der 33-Jährigen zumindest die rechtliche Möglichkeit gegeben, noch einmal zurückzukehren. Ob sie diese Chance aber tatsächlich nutzen wird, ist fraglich. Schließlich musste sie seit Februar eigenständig trainieren und dürfte gerade beim Schießen einen enormen Rückstand auf die Weltspitze haben. "Die Entscheidung liegt allein bei der Athletin", hieß es vom DSV.

Eine Wiederaufnahme in das Fördersystem des Verbandes sei "aufgrund des derzeit stattfindenden Generationenwechsels im Biathlon Team zwar eher unwahrscheinlich. Aber natürlich hätte Evi die Möglichkeit, sich über sportliche Leistungen wieder für internationale Einsätze zu qualifizieren", sagte Schwarzbach.

Rückkehr ins DSV-Team?

Gemutmaßt wurde bereits, dass Sachenbacher-Stehle mit der Anhörung vor dem CAS in erster Linie ihre Reputation aufpolieren wollte. "So möchte ich eigentlich nicht abtreten, als Dopingsünderin, als jemand, der aus seinem Job gejagt wird", sagte die ehemalige Langlauf-Weltmeisterin, die vor zwei Jahren vom Langlauf zum Biathlon gewechselt war.

Der Weg zurück ins DSV-Team ist aus Sicht der Trainer jedenfalls frei. "Ich rechne ehrlich gesagt mit einer Verkürzung der Strafe. Die Tür wäre für die Evi dann natürlich auch weiterhin offen", hatte Frauen-Cheftrainer Gerald Hönig gesagt: "Dies ist aber natürlich auch an gewisse Leistungsvorgaben und Qualifikationskriterien gebunden. Ob sie das nochmal alles will, weiß ich derzeit nicht."

Sachenbacher-Stehle habe bereits im April mit dem Ende ihrer Laufbahn geliebäugelt, sagte Hönig. Sie habe damals gesagt, "dass sie die Kraft nicht mehr aufbringen wolle, um ihre Karriere nochmals zu starten. Sie sagte, sie wolle sich lieber dem Studium widmen".

Nun könnte das Pauken noch einmal verschoben werden, auch wenn die Zeit für Sachenbacher-Stehle drängt: Bereits Ende November startet die Weltcup-Saison mit den ersten Rennen im schwedischen Östersund. Ihre Teamkolleginnen um Miriam Gössner befinden sich schon jetzt im abschließenden Trainingslager in Norwegen. Ob Sachenbacher-Stehle nachreisen wird oder einen ganz anderen Weg geht, entscheidet sich in den nächsten Tagen.

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