CAS-System steht vor dem Aus

SID
Claudia Pechstein hat vor dem Oberlandesgericht in München einen Erfolg erzielt
© getty

Der jahrelange Streit um eine erhöhte Anzahl junger roter Blutkörperchen bei Eisschnellläuferin Claudia Pechstein droht im vollständigen Kollaps des Sportrechtssystems zu enden. Das Münchner Oberlandesgericht hat den Internationalen Sportgerichtshof CAS am Donnerstag in seiner Autorität stark geschwächt und eine sportpolitische Sensation angestoßen.

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Im Schadenersatzprozess der fünfmaligen Olympiasiegerin geht es längst nicht mehr nur um Geld für Claudia Pechstein. Die 42-Jährige ist auf dem besten Weg, einen Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen zu schaffen, auf den sich schon bald weitere Athleten berufen dürften. "Es wird deutlich, dass der Pechstein-Prozess das Ende der Monopol-Stellung des CAS einläutet. Deshalb ist dieser Prozess so schön und wichtig", sage der renommierte Sportrechtler Michael Lehner dem "SID".

Knackpunkt ist die Schiedsklausel der Athletenvereinbarung, die im Fall Pechstein schon im Februar durch das Landgericht München in erster Instanz für unwirksam erklärt worden war. Auch das Oberlandesgericht kritisierte die Machtfülle des Weltverbandes ISU. Richter Rainer Zwirlein bemängelte, dass es im Eisschnelllauf anders als etwa im Boxen nur einen Weltverband gebe, dem sich die Sportler mit ihrer Unterschrift unter die Athletenvereinbarung unterwerfen müssten.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Spitzensportler schließen mit ihren Verbänden sogenannte Athletenvereinbarungen. Mit ihnen stimmen die Sportler zu, sich in Fragen des Anti-Doping-Kampfes den international gültigen Regeln und dem Code der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA zu unterwerfen und Streitigkeiten vor Sportschiedsgerichten in letzter Instanz vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne auszutragen. Dort setzt die Kritik aus dem Pechstein-Lager an. Das CAS-System sei laut Pechstein-Anwalt Thomas Summerer kartellrechtlich sittenwidrig und nichtig. "Wir glauben, dass der CAS kein echtes Schiedsgericht ist und es deshalb keine Rechtskraft geben kann", sagte Summerer.

Pechstein hatte den Weltverband wegen ihrer auf Indizien beruhenden zweijährigen Dopingsperre 2009 auf 4,4 Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Die Berlinerin hatte stets argumentiert, eine vererbte Blutanomalie sei für ihre erhöhten Retikulozytenwerte verantwortlich. Beim nächsten Verhandlungstermin (15. Januar 2015/9.00 Uhr) wird der Fall nun vermutlich an den Bundesgerichtshof weitergegeben.

Das blanke Chaos droht

Sollten auch die Richter in Karlsruhe der Ansicht des Münchner Oberlandesgerichts sein, droht das blanke Chaos. Denn wie im Eisschnelllauf gibt es in fast jeder Sportart nur einen Weltverband, der Weltmeisterschaften veranstaltet oder unter dessen Dach die Qualifikation für Olympischen Spiele stattfindet. Bei einem entsprechenden Urteil müsste künftig unter Berufung auf den Pechstein-Prozess kein deutscher Athlet mehr die Schiedsklausel einer Athletenvereinbarung unterzeichnen. Und wenn sich die jeweiligen internationalen Sportverbände querstellen und auf das bisherige System bestehen? Dann drohen Klagewellen.

Schon der kommende Dienstag könnte für den CAS Folgen haben, dann findet die Anhörung der wegen Dopings für zwei Jahre gesperrten Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle statt. Bleibt die Sanktion bestehen, und Pechstein setzt sich durch, dürfte auch die 33-jährige Sachenbacher-Stehle vor einem staatlichen Gericht Schadenersatz einfordern.

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