Experten erwarten Aufbegehren

SID
Bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi hatte Claudia Pechstein eine Medaille verpasst
© getty

Der renommierte Anwalt Michael Lehner nennt das Urteil einen Meilenstein: Nach dem vielbeachteten Kippen der Schiedsklausel innerhalb der Athletenvereinbarung im Fall Claudia Pechstein erwarten Experten ein neues Aufbegehren der Sportler.

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Das Gros werde sich künftig nicht mehr ausschließlich dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshof CAS unterwerfen, sondern verstärkt Eigeninitiative zeigen.

"Die Schwelle, zu einem staatlichen Gericht zu gehen, ist nicht mehr so hoch. Das hat das Urteil im Pechstein-Fall gezeigt. Und deshalb ist es ein Meilenstein", sagte der Heidelberger Sportrechtler Lehner dem SID.

Nach Einschätzung von Pechsteins Anwalt Thomas Summerer könnte sich dieser Trend schon bald im jüngsten deutschen Dopingfall der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle zeigen. Diese war bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi positiv auf das verbotene Stimulans Methylhexanamin getestet und anschließend umgehend aus der Olympiamannschaft ausgeschlossen worden.

"Sie muss jetzt erst einmal die Sanktionen abwarten. Doch dann wird sie sich überlegen, wie sie weiter vorgehen wird. Sie kann den CAS ablehnen und vor ein staatliches Gericht ziehen, um den Fall klären zu lassen", sagte Summerer und fügte an: "Das war genau das, was wir gefordert haben, eine freie Wahl der Gerichte."

Isabell Werth zieht vor staatliches Gericht

Ähnlich verfährt die Dressurreiterin Isabell Werth. Die fünfmalige Olympiasiegerin aus Rheinberg am Niederrhein war im vergangenen November wegen einer verbotenen Medikation bei ihrem Pferd vom deutschen Verband für sechs Monate gesperrt worden. Die sechsmalige Weltmeisterin beteuerte bislang stets ihre Unschuld und kündigte den Gang vor ein staatliches Gericht an.

Pechstein hatte ebenfalls ihre zweijährige Sperre wegen erhöhter Blutwerte aus dem Jahr 2009 nie akzeptiert und war nach der CAS-Entscheidung vor das Landgericht in München gezogen. Dort erhielt sie am Mittwoch zwar keinen Schadenersatz zugesprochen, allerdings gab ihr die Kammer in dem Punkt Recht, dass die Schiedsklausel in der Athletenvereinbaurung unwirksam sei.

Pozessflut wird dennoch nicht erwartet

Eine Prozessflut erwartet Summerer nach dem Pechstein-Urteil durch das Münchner Landgericht allerdings nicht, so viele Fälle gebe es schließlich gar nicht. Dennoch geht der Anwalt davon aus, dass weitere Sportler vor staatliche Gerichte ziehen, zumal diese nicht immer zwangsläufig mehr Zeit in Anspruch nehmen würden als die Sportgerichte.

"Dass Schiedsgerichte schneller urteilen, ist Wunschdenken", sagte Summerer und entkräftigte damit die Argumentation der Verbände, die daran festhalten. Man brauche nur den Fall des Radsportlers Patrik Sinkewitz zu nehmen. Der sei erstmals im März 2011 gesperrt, im Juni 2012 freigesprochen und schließlich erst vor wenigen Tagen vom CAS wegen Dopings zu einer Sperre von acht Jahren verdonnert worden. Summerer: "Das ist alles andere als eine rasche Urteilsfindung."

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