ISU erkennt Diagnose nicht an

SID
Claudia Pechstein war von 2009 bis 2011 von der ISU gesperrt worden
© getty

Der Eisschnelllauf-Weltverband ISU hat im Konflikt mit Claudia Pechstein gekontert und die Diagnose einer Anomalie als Ursache für ihre hohen Blutwerte in Abrede gestellt.

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"Die Diagnose wird von der ISU bestritten", teilte die sonst zurückhaltende ISU mit und lieferte damit neuen Zündstoff für die Gerichtsverhandlung.

Wie der Weltverband weiter ausführte, hätten die von Pechstein angeführten Experten nicht belegen können, dass die Anomalie tatsächlich der Grund für das Blutprofil der fünfmaligen Olympiasiegerin sei. Darüber hinaus habe ihre Glaubwürdigkeit gelitten, weil sie sowohl im Juli 2009 bei Bekanntwerden der Sperre als auch während des Berufungsverfahren vor dem CAS nicht die Chance genutzt habe, ihre Blutkrankheit darzulegen.

Erhöhte Retikulozyten-Werte 2009

Pechstein war von der ISU von 2009 bis 2011 wegen erhöhter Retikulozyten-Werte für zwei Jahre gesperrt worden. Gegen diese Entscheidung hatte die Berlinerin zuletzt beim Landgericht München Klage auf Schadensersatz eingereicht. Der Beschluss, ob die millionenschwere Klage angenommen wird, soll am 29. Januar 2014 verkündet werden.

Die ISU hat dem Gericht in München ein Diagramm von Pechsteins Blutwerten übermittelt, die zeigen sollen, dass die vier höchsten Blutwerte der Läuferin vor der Sperre 2009 stets bei wichtigten internationalen Wettkämpfen auftraten. "Kann eine Blutkrankheit so intelligent sein, dass sie weiß, wann eine höhere Produktion von Retikolzyten gestartet werden muss?", fragte der Verband. Zudem sei es überraschend, dass sich die Werte seit April 2011 in einem normalen Rahmen stabilisiert hätten. Die von Pechstein vorgenommene Selbstanzeige bezeichente die ISU als "Irreführung der Medien und Öffentlichkeit".

Pechstein zweifelte CAS an

Schwere Geschütze fuhr der Weltverband gegen Pechsteins Strategie vor dem Landgericht auf, die Kompetenz des Internationalen Sportgerichtshof CAS anzuzweifeln. Der CAS hatte die zweijährige Sperre der Läuferin von Februar 2009 bis 2011 bestätigt. "Die Zuständigkeit des CAS ist einer der Eckpfeiler des Welt-Anti-Doping-Codes. Ohne seine Anwendung der Sanktionen würde der weltweite Kampf gegen Doping im Sport zusammenbrechen", hieß es.

Die ISU habe immer den Kampf gegen Doping, den WADA-Code und auch den CAS unterstützt. Der Verband könne nicht akzeptieren, dass der CAS von anderen Gerichten in Frage gestellt werde. Der Verband wies darauf hin, dass auch die Bundesregierung im Jahr 2005 die UNESCO-Konvention gegen Doping im Sport unterschrieben habe. Nach Artikel 4/1 der Konvention verpflichteten sich die Staaten, die Grundsätze des WADA-Codes und damit den CAS zu respektieren.

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