Pechstein darf Bundespolizei-Job behalten

SID
Claudia Pechstein ist fünffache Olympiasiegerin
© Getty

Die zweijährige Sperre hat für Claudia Pechstein wohl keine Auswirkung auf ihre Stellung als Beamtin. Ein Bericht der Bundespolizeibehörde legt die Einstellung des Verfahrens nahe.

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Claudia Pechstein muss nicht mehr um den Verlust ihres Jobs bei der Bundespolizei fürchten. Nach einem Bericht der Bundespolizeibehörde soll die zweijährige Sperre keine Auswirkungen auf den Beruf der Eisschnellläuferin haben. Wie die Bild-Zeitung meldet, legt der Bericht die Einstellung des Disziplinarverfahrens nahe.

"Die Empfehlung der Ermittler, das Verfahren einzustellen, ist für mich keine Überraschung. Ich habe nicht gedopt, also konnte es kein anderes Ergebnis geben", sagte Pechstein. Die 38-Jährige arbeitet als Polizeihauptmeisterin beim Bundesgrenzschutz, ihre Stellung als Beamtin stand durch die Sperre auf dem Spiel.

Beweis für Dienstvergehen liegt wohl nicht vor

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass ein Beweis für ein mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorliegendes Dienstvergehen nicht vorliege. Die offizielle Bestätigung der Einstellung des Disziplinarverfahrens steht noch aus.

Die fünfmalige Olympiasiegerin ist vom internationalen Eisschnelllauf-Verband ISU wegen erhöhter Blutwerte bis Februar 2011 gesperrt. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Sperre bestätigt. Pechstein hat vor dem Schweizer Bundesgericht Revision gegen das Urteil des CAS eingelegt.

"Bei rechtsstaatlichen Ermittlungen zählen Fakten und Beweise und keine Wahrscheinlichkeitsrechnungen, wie sie die Sportgerichte der ISU und des CAS angestellt haben", sagte Pechstein und führte aus: "Ich hoffe, die Spitzenfunktionäre ziehen ihre Lehren aus dem Bericht der Bundespolizei und machen sich Gedanken darüber, das Sportrecht zu reformieren."

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