Pechstein beantragt Teil-Aufhebung der Sperre

SID
Claudia Pechstein wurde 2002 mit dem Verdienstorden des Landes Berlin ausgezeichnet
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Claudia Pechstein beantragt eine Teil-Aufhebung ihrer bis Februar 2011 andauernden Dopingsperre. Der Eilantrag soll Pechsteins Teilnahme am Trainingsbetrieb der DESG ermöglichen.

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Einen Tag nach der aufsehenerregenden Pressekonferenz zu ihrer Entlastung ist ein weiterer Vorstoß von Claudia Pechstein vor dem Schweizer Bundesgericht bekannt geworden.

Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin hat in Lausanne einen Eilantrag auf teilweise Aussetzung ihrer Dopingsperre bis zum endgültigen Urteilsspruch gestellt. Das bestätigte ein Kanzleimitarbeiter des Bundesgerichts am Dienstag.

Bislang hatte Pechstein die Öffentlichkeit nur über ihren Antrag auf Zulassung eines Revisionsverfahrens vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS informiert.

Zu beiden Gesuchen hat das Schweizer Bundesgericht dem Eislauf-Weltverband ISU, der die 38-Jährige wegen Blutdopings für zwei Jahre gesperrt hatte, eine Eingabefrist gesetzt. Auf den Antrag zur Aussetzung der Sperre kann die ISU bis zum kommenden Dienstag reagieren, auf den zur Neuansetzung des Verfahrens vor dem CAS bis zum 26. April.

Eilantrag soll Teilnahme am Trainingsbetrieb ermöglichen

"Unser Schweizer Kollege, Dr. Philippe Nordmann, hat mit dem Revisionsgesuch auch einen Eilantrag eingereicht.

Dieser ist darauf gerichtet, dass Claudia Pechstein bis zur endgültigen Entscheidung in ihrem Verfahren gegen die ISU wieder an allen Trainingsmaßnahmen und Testrennen der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft teilnehmen darf", sagte Pechsteins Anwalt Simon Bergmann.

Die Dopingsperre der Berlinerin läuft bis zum 9. Feburar 2011, unabhängig von dem weiteren Verlauf der juristischen Verfahren will Pechstein dann ihre Karriere fortsetzen. Dass sie es wirklich ernst meint, zeigt der Eilantrag.

Erfolg wäre ein erster Durchbruch auf sportjuristischer Ebene

Sollte Pechstein damit Erfolg haben, wäre dies ein klares Indiz dafür, dass auch ihr Gesuch auf Neuverhandlung bewilligt werden könnte.

Dies wäre für Pechstein auf sportjuristischer Ebene der erste große Durchbruch. Der CAS, der Pechsteins Zweijahressperre bereits bestätigt hat, müsste dann sein eigenes Urteil neu beleuchten.

Sollte Pechstein dagegen vor dem Schweizer Bundesgericht scheitern, blieb ihr nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Mit einem Spruch des Schweizer Bundesgerichts ist zwischen Juni und August zu rechnen. "Wann eine Entscheidung fällt, ist schwer zu sagen. Ich gehe davon aus, dass es auch in diesem Fall wie üblich drei bis fünf Monate dauern wird", sagte das Kanzleimitglied, das namentlich nicht genannt werden wollte.

Vorstoß basiert auf den neuen medizinischen Erkenntnissen

Am 26. Januar dieses Jahres hatte das Bundesgericht einen Eilantrag Pechsteins auf Aussetzung ihrer Dopingsperre bis zum endgültigen Urteilsspruch abgelehnt. Damit war klar, dass die Berlinerin nicht bei den Winterspielen in Vancouver starten durfte.

Pechsteins aktueller Vorstoß basiert auf neuen medizinischen Erkenntnissen, die am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt worden waren.

Neue Beweise nötig

Dort entlasteten führende deutsche Hämatologen Pechstein, indem sie ihr eine genetisch bedingte Blutanomalie (Sphärozytose) bescheinigten, die "zu 99,99 Prozent" die abnormalen Blutwerte Pechsteins erkläre und ein Dopingvergehen ausschließe.

Grundlage des Revisionsantrages Pechsteins ist ein neues Messverfahren, mit dem diese Anomalie festgestellt worden ist.

Einer Revision kann nur stattgegeben werden, wenn die Pechstein-Seite neue Beweismittel präsentiert, die zum Zeitpunkt der CAS-Verhandlung gegen die fünfmalige Olympiasiegerin im November 2009 noch nicht existiert haben.

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