CAS verhandelt über Jurjewa und Achatowa

SID
Vor dem CAS: Albina Achatowa (l.) und Jekaterina Jurjewa
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Der internationale Sportgerichtshof CAS nimmt sich am 15. Oktober der Klage der wegen EPO-Gebrauchs gesperrten russischen Biathletinnen Jekaterina Jurjewa und Albina Achatowa an.

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Der Internationale Sportgerichtshof CAS verhandelt am 15. Oktober in Lausanne die Fälle der beiden des Blutdopings überführten russischen Biathletinnen Jekaterina Jurjewa und Albina Achatowa.

Den beiden Ex-Weltmeisterinnnen war im vorolympischen Winter der EPO-Gebrauch nachgewiesen worden.

Sie bestritten aber bisher Doping und gehen nun vor dem CAS gegen die vom Weltverband IBU verhängte Zweijahres-Sperre vor.

"Wir gehen davon aus, dass ein Urteil innehalb von vier Wochen nach der Verhandlung und demnach rechtzeitig vor Beginn der Saison vorliegt", sagte IBU-Generalsekretärin Nicole Resch beim "Forum Nordicum" in Willingen.

Deutliche Kritik am russischen Verband übte an gleicher Stelle IBU-Vizepräsident Alfons Hörmann.

"Leider sind im Ungang mit dem Thema Doping in Russland bis auf einige Ankündigungen keine Veränderungen zu erkennen. Die Erwartungen des IBU-Vorstandes sind bisher nicht erfüllt worden", sagte Hörmann.

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