Für DOSB gilt Unschuldsvermutung

SID
Fünf olympische Goldmedaillen konnte Claudia Pechstein in ihrer Karriere gewinnen
© Getty

Für den DOSB gilt im Dopingfall der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein die Unschuldsvermutung. Das gab das Präsidium am Samstag in einer Pressemitteilung bekannt.

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Für den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gilt im Dopingfall der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein die Unschuldsvermutung. Das gab das DOSB-Präsidium am Samstagmorgen in einer Pressemitteilung bekannt.

Pechstein beteuert Unschuld

"Das Präsidium des DOSB ist bestürzt über die Dopingsperre gegen Claudia Pechstein, die der Internationale Eislauf-Verband ausgesprochen hat. Es stellt jedoch fest, dass ein positiver Dopingtest nicht vorliegt und die Sanktion allein auf Indizien beruht. Die Beweiskraft dieser Indizien wird von namhaften Sachverständigen bezweifelt. Es wird von dem vor dem CAS laufenden Verfahren abhängen, ob dem Internationalen Verband der Beweis eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln gelingt", heißt es in dem Schreiben.

Zwei Jahre gesperrt

Claudia Pechstein habe dem DOSB-Präsidium gegenüber beteuert, niemals gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen zu haben.

"Dies möchte sie gegenüber dem CAS belegen. Während bei einem positiven Test die Unschuldsvermutung aufgehoben wäre, gilt sie im vorliegenden Fall aufgrund der völlig unterschiedlichen Sachlage weiter", heißt es in der Pressemitteilung.

Der Eislauf-Weltverband ISU hatte Pechstein am Freitag wegen "abnormaler Werte und abnormaler Veränderungen" im Blutprofil Pechsteins für zwei Jahre gesperrt und berief sich auf einen Test während der Mehrkampf-WM am 6. und 7. Februar im norwegischen Hamar.

DESG-Präsident verurteilt "Experiment" des Weltverbandes

DESG-Präsident Gerd Heinze hat im Zuge des Dopingfalls um Claudia Pechstein den Weltverband ISU scharf kritisiert und der fünfmaligen Olympiasiegerin volle Unterstützung zugesichert.

"Ich erwarte und hoffe, dass der internationale Sportgerichtshof CAS dieses Urteil kippen wird. Hier wird nicht aufgrund von Fakten, sondern aufgrund von Indizien geurteilt. Ich bin nicht bereit, unseren Sport für so ein Experiment herzugeben", sagte Heinze.

Die DESG werde beim CAS ein beschleunigtes Verfahren beantragen: "Spätestens im Dezember wollen und müssen wir endgültig Bescheid wissen. Schließlich stehen die Olympischen Spiele in Vancouver vor der Tür."

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