CAS sperrt Pinter wegen Doping-Besitz

SID
Jürgen Pinter im Schneetreiben von Oberstdorf im Februar 2005
© Getty

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat den österreichischen Ski-Langläufer Jürgen Pinter wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln für vier Jahre gesperrt.

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Damit gab das Gericht dem Einspruch der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) sowie des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) gegen die Einstellung des Verfahrens durch den Ski-Weltverband (FIS) statt. Die Strafe tritt rückwirkend am 1. März 2006 in Kraft.

Razzia während Turin 2006

Während der Winterspiele von Turin 2006 war bei einer Razzia der italienischen Polizei bei Österreichs Olympia-Teilnehmern umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden.

Daraufhin wurden neben Pinter zwei Biathleten und drei Langläufer auf Lebenszeit von den Spielen ausgeschlossen.

Das Disziplinarverfahren gegen Pinter war von der FIS im November 2007 eingestellt worden, da der Verband keine Verbindung zwischen Pinter und der Razzia sah.

Der CAS sah es nun allerdings als erwiesen an, dass Pinter in Besitz von verbotenen Mitteln war und sich zudem der Komplizenschaft bei Verstößen anderer Athleten schuldig gemacht habe.

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