Damit gab das Gericht dem Einspruch der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) sowie des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) gegen die Einstellung des Verfahrens durch den Ski-Weltverband (FIS) statt. Die Strafe tritt rückwirkend am 1. März 2006 in Kraft.
Razzia während Turin 2006
Während der Winterspiele von Turin 2006 war bei einer Razzia der italienischen Polizei bei Österreichs Olympia-Teilnehmern umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden.
Daraufhin wurden neben Pinter zwei Biathleten und drei Langläufer auf Lebenszeit von den Spielen ausgeschlossen.
Das Disziplinarverfahren gegen Pinter war von der FIS im November 2007 eingestellt worden, da der Verband keine Verbindung zwischen Pinter und der Razzia sah.
Der CAS sah es nun allerdings als erwiesen an, dass Pinter in Besitz von verbotenen Mitteln war und sich zudem der Komplizenschaft bei Verstößen anderer Athleten schuldig gemacht habe.