UFC

Der Kampf gegen das Ausstrahlungsverbot

Von Oliver Copp
Marshall Zelaznik zusammen mit Veranstalter Marek Lieberberg (l.)
© UFC

Marshall Zelaznik verantwortet seit dem Jahr 2006 die Expansion der Ultimate Fighting Championship. Derzeit kämpft der studierte Jurist vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Fernsehverbot der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien aus dem April 2010. Im Interview mit SPOX spricht Zelaznik über den aktuellen Stand und die Ziele der UFC auf dem deutschen Markt.

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Marshall Zelaznik verantwortet seit dem Jahr 2006 die Expansion der Ultimate Fighting Championship. Das in London beheimatete Team unter der Führung des studierten Juristen baute innerhalb weniger Jahre Märkte in Europa, dem Mittleren Osten und Australien auf und gilt schon heute als das Sondereinsatzkommando für die schwierigen Fälle.

Egal, ob es um die Wahrung kultureller Anforderungen in den Golfstaaten geht, die Aufhebung des MMA-Verbots in Frankreich oder den gezielten Dialog der wirklich wichtigen Medien: Zelaznik erzielt mit seiner ruhigen, verbindlichen Art Ergebnisse.

Gegenwärtig läuft ein Verfahren der UFC-Muttergesellschaft Zuffa LLC gegen eine Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien aus dem April 2010, die es dem damaligen Fernsehpartner "Sport1" verbot, die Programme der Ultimate Fighting Championship weiter auszustrahlen.

Verbot durch die BLM

Die Gerichte in Bayern wiesen die Klage gegen die Entscheidung der BLM in allen Instanzen aus formalen Gründen ab. Damit gab sich Zuffa jedoch nicht zufrieden und strengte ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Während das Organ Zuffas Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abwies, erklärte es, dass es das Verfahren an sich sehr wohl annehmen werde.

Allein dieser Schritt ist ein wichtiger Teilerfolg für das Unternehmen, da das Bundesverfassungsgericht in offensichtlich unbegründeten Fällen die Klage sofort und ohne genauere Prüfung abweist. Dies betrifft ca. vier von fünf der Klagen, die es erreichen.

Für das Verständnis wichtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht keineswegs das oberste Gericht Deutschlands ist. Es gehört nicht zum Instanzenzug, sondern wird dann angerufen, wenn es Zweifel an der Vereinbarkeit von anderen Gerichten getroffener Urteile mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gibt.

Folglich wird nicht darüber verhandelt werden, ob die Programme der UFC tatsächlich "brutal" und "jugendgefährdend" sind. Im Mittelpunkt wird die Frage stehen, ob die BLM mit ihrer Entscheidung ihre Kompetenzen überschritten hat und ob die Entscheidung der bayerischen Medienhüter auf Fakten oder auf geschmacklichen Überlegungen basiert hat.

SPOX sprach mit Marshall Zelaznik über den aktuellen Stand und die zukünftige Deutschland-Strategie der UFC.

SPOX: Können Sie uns etwas zum momentanen Stand des Verfahrens sagen?

Zelaznik: Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Klage angenommen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir uns dort mit unserer Sichtweise durchsetzen werden. Wir hoffen, dass im Optimalfall in den nächsten sechs Monaten ein Urteil fallen wird.

SPOX: Welche Pläne hat die UFC gegenwärtig für den deutschen Markt?

Zelaznik: Wir nutzen die Zeit, in der das Verfahren noch anhängig ist, um Aufklärungsarbeit zu betreiben, mit interessierten Fernsehsendern zu sprechen und mit unseren Partnern wie SPOX dafür zu sorgen, dass die Fans der UFC im deutschsprachigen Raum weiterhin lückenlos unsere Veranstaltungen sehen können.

SPOX: Führen Sie aktuell Gespräche mit Sendern, um Ihre Programme wieder ins Fernsehen zu bekommen? Stehen dabei eher kostenlos empfangbare Sender oder das Pay-TV im Vordergrund?

Zelaznik: Wir sprechen tatsächlich mit mehreren deutschen Senderfamilien. Natürlich sind wir daran interessiert, auf einem Sender ausgestrahlt zu werden, der einen hohen Marktanteil hat. Gleichzeitig ist es uns aber wichtig, auf Augenhöhe mit unseren Partnern zu sein. Wir teilen die Begeisterung unserer Fans für den Sport und suchen einen Fernsehpartner, der diese Begeisterung und unsere Vision für die UFC teilt. Inzwischen stehen mehrere Optionen zur Auswahl, auf die wir in einigen Monaten zurückkommen werden.

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