DTB-Antrag auf Berufungsverfahren abgelehnt

SID
Der ehemalige bayerische Politiker Georg von Waldenfels bekleidet seit Dezember 1999 das Amt des Präsidenten des Deutschen Tennis-Bundes
© Getty

Der Deutsche Tennis-Bund (DTB) hat vor dem Obersten Gerichtshof in den USA im Streit mit der Spielervereinigung ATP eine Niederlage hinnehmen müssen. Die US-Richter lehnten den DTB-Antrag für ein Berufungsverfahren im Fall der Millionenklage gegen die ATP wegen der Zurückstufung des Hamburger Turniers und der damit verbundenen Terminverlegung ab.

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Der DTB hatte die ATP auf eine Entschädigung von 50 Millionen Euro verklagt, ein US-Gericht hatte die Klage im Juni abgewiesen. Daraufhin hatte der DTB beim Obersten Gerichtshof der USA Revision eingereicht.

"Ich bin enttäuscht, weil ich immer noch der Auffassung bin, dass uns die ATP dadurch großen Schaden zugefügt hat", sagte DTB-Präsident Georg von Waldenfels dem Internetportal "tennisnet.com".

Waldenfels: "Verfahren für uns von größter Bedeutung"

Durch die Verlegung des Sandplatzturniers auf einen Termin Mitte Juli wird es für Turnierdirektor Michael Stich immer schwerer, Spitzenspieler nach Hamburg zu locken. Die Stars der Szene bereiten sich in dieser Zeit schon auf die Hartplatzsaison in den USA vor.

Immer noch offen ist unterdessen der Ausgang des Verfahrens um die Prozesskosten. Die ATP hatte den DTB ihrerseits auf Übernahme der anfallenden Gerichtskosten in Höhe von rund elf Millionen Euro verklagt. Diese Klage wurde in erster Instanz von einem US-Gericht ebenfalls abgelehnt.

"Das Verfahren ist für uns von größter Bedeutung", meinte von Waldenfels, der mit einer Entscheidung bis Mitte nächsten Jahres rechnet. Er sei aber zuversichtlich, dass "wir auch in zweiter Instanz gewinnen werden."

DTB geht in die Revision