Doping-Fall bleibt für Schwimmer ohne Folgen

SID
Kurzbahn-Europameister Dinko Jukic (r.) verweigerte wegen hygienischer Bedenken eine Blutprobe
© Getty

Der ungewöhnliche Doping-Fall des österreichischen Kurzbahn-Europameisters Dinko Jukic hat keine Auswirkungen auf die Kontrollen von Schwimmern in Deutschland.

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"Die deutsche NADA wird keine Konsequenzen aus dem Fall Jukic ziehen und sich auch weiterhin den Zeitpunkt für Dopingtests offenhalten", sagte Pressesprecher Berthold Mertes von der Nationalen Anti Doping Agentur NADA dem "Sport-Informations-Dienst" auf Anfrage.

Jukic war am Montag durch die österreichische NADA vom Vorwurf, sich einer Dopingkontrolle entzogen zu haben, freigesprochen worden. Der zweimalige Kurzbahn-Europameister war am 24. Mai zunächst verspätet zu einem vereinbarten Dopingtest im Wiener Stadionbad erschienen. Daraufhin verweigerte er die Blutprobe wegen hygienischer Bedenken.

Doping-Test soll Venen-Entzündung verursacht haben

In seiner Verteidigung bezog sich der 22-Jährige auf den Fall der russischen Weltklasseschwimmerin Anastasia Tschaun. Die Europameisterin über 200 m Brust hatte im Juli ihren WM-Start in Schanghai abgesagt, weil angeblich ein während einer Trainingseinheit durchgeführter Dopingtest bei ihr eine Venen-Entzündung im Arm verursacht hatte.

Jukic hatte sich bereit erklärt, den Test nach dem Training abzugeben. Der Kontrolleur war darauf aber nicht eingegangen. Österreichs NADA folgte nun der Argumentation des Schwimmers, am Ausfall der Kontrolle keine Schuld zu tragen.

"Ich war mir immer sicher, dass es kein Verschulden gab. Für mich gilt nicht die Unschuldsvermutung, sondern die Unschuld", sagte Jukic.

Oehlschlägel sieht es kritisch

Anselm Oehlschlägel, Anti-Doping-Beauftragter im Deutschen Schwimm-Verband, sieht die Entscheidung kritisch:

"Ich kann mir vorstellen, dass dieser Fall bei den deutschen Schwimmern für Aufsehen sorgen könnte. Allerdings waren sie, was Dopingtests betrifft, bislang extrem diszipliniert. Wenn ein Schwimmer wegen angeblich schlechter sanitärer Bedingungen einen Test verweigert, würde ich ihm sagen, dass er sich rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegt."

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