Jan Ullrich contra Günther Dahms

SID
Jan Ullrich steht wieder vor Gericht
© getty

Am 12. Februar steht Jan Ullrich erneut vor Gericht: Fünf Jahre nach seinem Prozess-Erfolg gegen Günther Dahms hat sein früherer Sponsor den einstigen Rad-Star in einem Zivilverfahren auf Rückzahlung von 300.000 Euro verklagt.

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Der frühere Chef des längst insolventen Rennstalls Coast sieht gute Chancen, sich die finanziellen Mittel zurückzuholen, die Jan Ullrich im November 2008 zugesprochen worden waren.

Damals hatte die Justiz geurteilt, Dahms habe die zurückgehaltenen Sponsorengelder an Ullrich zu zahlen. Entscheidend für das Urteil war die Tatsache, dass der heute 39-Jährige damals unter Eid aussagte, in dem betreffenden Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2003 keine Dopingmittel genommen zu haben.

Zivilprozess in Essen

In Essen ist zunächst ein Zivilprozess anhängig, der auf den 12. Februar um 9:30 Uhr terminiert wurde. Dem soll sich ein Strafprozess anschließen, wenn Dahms Recht erhält.

Der Düsseldorfer Anwalt Knut Marel, der Ullrich 2008 vor dem OLG vertrat, sagte dem "SID": "Bewusstes Anlügen des Gerichts ist ein Verbrechens-Tatbestand. Darauf steht Gefängnis nicht unter einem Jahr."

Der Anti-Doping-Experte Werner Franke sieht die Dinge so: "Es wird Zeit für einen Prozess wegen Meineids gegen Jan Ullrich. Dafür reichen schon die Aussagen seines früheren Masseurs Jef D'hont vor dem Hamburger Landgericht." D'hont hatte in Hamburg ausgesagt, Ullrich habe das Blutdopingmittel EPO eingenommen.

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