Schumacher-Prozess: Zwei weitere Ärzte geladen

SID
Der Betrugsprozess gegen Stefan Schumacher geht in die nächste Runde
© getty

Der Betrugsprozess gegen den Radprofi Stefan Schumacher geht in die womöglich entscheidende Phase.

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Die 16. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart lud für die kommenden Verhandlungstermine am 6. und 7. August (beide ab 9.15 Uhr) zwei weitere Mannschaftsärzte des ehemaligen Gerolsteiner-Rennstalls. Diese könnten den ehemaligen Teamchef Hans-Michael Holczer schwer belasten, oder aber die Aussagen Schumachers deutlich infrage stellen.

Die beiden Mediziner Ernst J. (6. August) und Mark S. (7. August) hatten laut den Schilderungen Schumachers, die von dessen einstigem Teamkollegen David Kopp gestützt wurden, eine Schlüsselrolle in dem Doping-System innerhalb des einstigen ProTour-Teams inne. Die Schlussfolgerung von Schumachers Verteidigung: Wenn die Ärzte von allem gewusst und sogar das Doping initiiert haben, könne Holczer nicht außen vor gewesen sein. Dieser hatte bislang jegliche Mitwisserschaft an den Praktiken Schumachers strikt zurückgewiesen.

Deshalb wirft die Staatsanwaltschaft dem inzwischen geständigen Dopingsünder Schumacher vor, Holczer mit systematischem Doping hintergangen und sich mit seinen Verfehlungen laut Anklageschrift einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" (rund 150.000 Euro) erschlichen zu haben. Schumacher beruft sich darauf, dass Holczer bestens über seine Dopingpraktiken Bescheid wusste und er ihn deshalb nicht betrügen konnte.

Dementi von Ex-Teamarzt

Allerdings hatte in Achim S. bereits ein ehemaliger Teamarzt die Doping-Vorwürfe aufs Schärfste zurückgewiesen und die Aussagen des Radprofis ins Reich der Fabeln verwiesen. "Ich habe nie Dopingsubstanzen angeboten", sagte der 45-Jährige am zehnten Prozesstag: "Ich bin Arzt und habe drei Kinder - ich setze meine berufliche Zukunft nicht aufs Spiel, um Sportlern verbotene Präparate mitzugeben."

Inwieweit Ernst J. und Mark S. tatsächlich "auspacken" würden, ist zudem durch eine gegen beide erstattete Anzeige höchst fraglich. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Freiburg ermittelt weiter gegen die Mediziner wegen systematischer Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, der Körperverletzung und des Rezeptbetrugs. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass Ernst J. bereits am ersten der beiden Verhandlungstage von seinem Aussageverweigerungsrecht gebraucht macht. Laut Schumachers Anwälten müsse aber auch dieses Recht noch von der 16. Großen Strafkammer geprüft werden.

Die beiden Sportmediziner waren bereits für frühere Verhandlungstermine geladen, hatten sich aber aufgrund ihres Urlaubs entschuldigen lassen. Kurios war die Absage von S.: Per Fax verabschiedete sich der Arzt an die Ostsee, obwohl er offenbar den achten Verhandlungstermin als "am wenigsten belastend" angegeben hatte - das Gericht verhängte darauf ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro.

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