Fall Sinkewitz Ende August vor dem CAS

SID
Die Nationale Anti Doping Agentur hat Einspruch gegen den Freispruch von Patrik Sinkewitz eingelegt
© getty

Der Internationale Sportgerichtshof CAS wird sich Ende August mit dem Fall des Radprofis Patrik Sinkewitz beschäftigen. Vom 28. bis 30. August verhandelt der CAS den Einspruch der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) gegen den Freispruch durch das deutsche Sport-Schiedsgericht DIS.

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Sinkewitz war im Februar 2011 während eines zweitklassigen Rennens in Lugano positiv auf das Wachstumshormon HGH getestet worden. Im März des selben Jahres wurde er vom Weltverband UCI wegen Dopings suspendiert.Sein italienisches Team Farnese Vini hatte ihn bereits nach Bekanntwerden der positiven A-Probe entlassen. Der Freispruch erfolgte nach Zweifeln des Gerichts an der wissenschaftlichen Verlässlichkeit des Tests.

Sinkewitz war bereits am 8. Juni 2007 positiv auf Testosteron getestet worden. Der Fall, der während der Tour de France publik wurde, hatte seinerzeit für große Aufregung gesorgt. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender zogen sich daraufhin mit sofortiger Wirkung aus der Live-Berichterstattung zurück.

Sinkewitz hatte in der Folge ein umfangreiches Geständnis abgelegt und auch über Dopingpraktiken im T-Mobile-Team bis 2006 ausgesagt. Daraufhin profitierte der frühere Deutschland-Tour-Sieger von der Kronzeugenregelung und wurde ebenso wie sein Kollege Jörg Jaksche nur für ein Jahr gesperrt.