Betrugsverfahren gegen Schumacher

SID
Dopingsünder Stefan Schumacher wird Betrug bei der Tour de France 2008 vorgeworfen
© getty

Das Betrugsverfahren gegen Radprofi Stefan Schumacher wird am 10. April vor dem Landgericht Stuttgart eröffnet. Für den Fall sind bis zum 4. Juni insgesamt acht Prozesstage angesetzt.

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Das Verfahren gegen den 31 Jahre alten früheren Gerolsteiner-Profi ist ein Präzedenzfall. Erstmals steht ein Dopingsünder wegen Betrugsverdachts vor Gericht.

In nachträglichen Analysen von Proben der Tour de France 2008 und der Olympischen Spiele 2008 war Schumacher überführt worden. Sein damaliges Team Gerolsteiner kündigte ihm daraufhin im Oktober 2008.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schumacher vor, Teamchef Hans-Michael Holczer durch die Einnahme der Dopingmittel hintergangen zu haben. Es geht um 150.000 Euro, Schumachers Gehalt in den betreffenden Monaten.

Schumacher wird vorgeworfen, während der Tour de France am 17. Juli 2008 mehrfach wahrheitswidrig versichert zu haben, ausschließen zu können, jemals mit dem Dopingmittel Cera in Kontakt gekommen zu sein, obwohl ihm seine vorherige Verwendung dieses Mittels bekannt gewesen sei.

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