Das gefallene Radidol Lance Armstrong muss wegen seiner Dopingvergangenheit anscheinend keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten.
André Birotte, Staatsanwalt in Los Angeles, teilte mit, dass das TV-Geständnis des Texaners nichts daran ändere, dass die Behörden nicht gegen ihn vorgehen wollen.
"Diese Entscheidung haben wir vor einem Jahr getroffen. Wir haben alle Ausführungen von Herrn Armstong im Fernsehen und in anderen Medien verfolgt. Das ändert unseren Standpunkt nicht", sagte Birotte.
Kein zweiter Fall Marion Jones
Rechstexperten hatten zuletzt darauf verwiesen, dass Armstrong eine Anklage wegen Meineids und Justiz-Behinderung drohen könnte.
Die des Dopings überführte Ex-Sprinterin Marion Jones war 2007 wegen Falschaussage gegenüber Untersuchungsbehörden zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.